Umstellung der Auszahlungen auf ein neues Verfahren: Auszahlung der erhöhten Hartz IV-Regelsätze ab Januar 2012
Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ("Hartz IV"). So erhöht sich beispielsweise der Regelbedarf für eine alleinstehende Person ab Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro. Ebenfalls höher fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, aus.
Das Jobcenter GT aktiv Kreis Gütersloh stellt sicher, dass die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31. Dezember 2011 fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten überwiesen werden. Eine gesonderte Vorsprache ist nicht erforderlich.
Die rund 8.800 Familien, die im Kreis Gütersloh Leistungen nach dem SGB II beziehen, erhalten, bekommen bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die jeweiligen Änderungen.
Letztmalig werden die Zahlungen für den Monat Januar 2012 Ende Dezember über das Leistungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Ab dem 01.01.2012 übernimmt der Kreis Gütersloh alle Auszahlungen von Leistungen mit einem eigenen EVD-Verfahren. "Die Umstellungsarbeiten sind derzeit in vollem Gange und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Kreises Gütersloh sichern mit viel Engagement und hohem zeitlichen Einsatz die Zahlungen ab dem 01.01.2012", erklärt Henning Matthes, Leiter des Leistungsbereich des Jobcenters.



