Agentur und Kreis unterzeichnen Kooperationsvertrag: Zum Wohl der Arbeitssuchenden und Arbeitgeber

Gütersloh, 16.12.2011. Austausch von Informationen und Erfahrungen, regelmäßige Abstimmungsgespräche – das Vertragswerk, das am Mittwoch (14. Dezember 2011) Landrat Sven-Georg Adenauer und Thomas Richter, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Bielefeld, unterzeichneten, ist umfangreich.
Landrat Sven-Georg Adenauer und Thomas Richter, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Bielefeld, unterzeichneten auf der letzten gemeinsamen Trägerversammlung des jobcenters die Kooperationsvereinbarung.Großbildansicht
Landrat Sven-Georg Adenauer (vorne l.) und Thomas Richter, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Bielefeld, unterzeich- neten auf der letzten gemeinsamen Träger-versammlung des jobcenters die Koope-rationsvereinbarung. Im Hintergrund (v.l.) Klaus Besser (Bürger-meister Steinhagen), Kreisdirektor Christian Jung, Gerald Maier (Geschäftsführer Innerer Service Agentur für Arbeit Bielefeld), Henning Matthes (Abteilungs-leiter Materielle Hilfen jobcenter), Rolf Erdsiek (Abteilungs-leiter Fallmanagement jobcenter), Fred Kupczyk (Fachbe-reichsleiter jobcenter), Michael Bauch (Führungsunterstützer Arbeitsagentur Bielefeld), Anke Dreier (Abteilungs-leiterin Steuerung jobcenter) und Thomas Wellhäuser (Abteilungsleiter Arbeitsvermittlung jobcenter).

Zwar betreut der Kreis Gütersloh die Langzeitarbeitslosen ab Januar 2012 im jobcenter Kreis Gütersloh in Eigenregie. Aber die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Agentur geht auf vielen Feldern weiter. "Zum Wohle der Arbeitssuchenden und der Arbeitgeber streben wir eine kooperative Zusammenarbeit an", unterstrich Richter anlässlich der Unterzeichnung während der letzten gemeinsamen Trägerversammlung.

Um die Arbeitsfelder, die gemeinsam beackert werden, abzustecken, wurden fünf Einzelverträge unterzeichnet: Übergabemanagement, Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung, Rehabilitanden (Wiedereingliederung), Arbeitgeber- und Unternehmensservice sowie Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. "Wir spielen als Akteur auf dem Markt ab Januar eine andere Rolle als bisher. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir bisher zusammen mit der Agentur für Arbeit Erfolge am Arbeitsmarkt im Kreis Gütersloh erzielt haben. Diese erfolgreiche Arbeit wollen wir fortsetzen", erklärte Landrat Adenauer.

Richter nutzte die letzte Trägerversammlung, um ein positives Fazit nach sieben erfolgreichen Jahren zu ziehen: " Das jobcenter ist gut aufgestellt, das wissen nicht nur wir, sondern das weiß man auch im Land NRW. Wenn die Option hier nicht gelingt, wo dann?" Er dankte ausdrücklich den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der 13 Kommunen, die wesentlich zum Erfolg beigetragen hätten und zu Beginn, erinnerte er, den Großteil der Mitarbeiter gestellt hätten. "Sie haben das zu Ihrer Aufgabe gemacht", sagte er an Klaus Besser, Bürgermeister von Steinhagen, gewandt. Und so positiv wie die gemeinsame Arbeit habe sich auch der Übergang zur Option dargestellt. Im Nachhinein lobte er Landrat Adenauer für die Idee, bereits im Mai dieses Jahres auf einer Personalversammlung des jobcenters die neuen Mitarbeiter aus den Reihen der Bundesagentur willkommen zu heißen. Es sei gut angekommen, dass er damals deutlich gemacht habe, dass es eine knappe Entscheidung zu Gunsten der Option gewesen sei.

Beim Übergabemanagement geht es um Vereinbarungen, wie und wann Daten der Kunden übermittelt werden, etwa wenn sie vom Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) zur Grundsicherung nach SBG II in die Zuständigkeit des Kreises Gütersloh wechseln. Inhaltlich eng wird die Zusammenarbeit zum Beispiel auf dem Ausbildungsmarkt sein. Denn für die Berufsberatung der jungen Menschen ist die Agentur für Arbeit zuständig, für die Vermittlung teilweise jedoch das jobcenter Kreis Gütersloh. Für den Kreis Gütersloh gehören diejenigen, die noch keine Ausbildung haben, zu einer Zielgruppe (junge Arbeitssuchende bis 25 Jahre), der man sich gezielt widmen will. Eine weitere Zielgruppe im Fokus des jobcenters sind die arbeitslosen Alleinerziehenden. Auch für diese Zielgruppe gibt es eine Vereinbarung zwischen Agentur und Kreis: Die "Kooperation zur Chancengleichheit am Arbeitsmarkt" rückt beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Mittelpunkt und sieht vor, diese gemeinsam zu fördern.