Kreis Gütersloh und Betreiberin schließen Vergleich: Nerzfarm gibt auf

Gütersloh, 06.07.2012. Die Nerzzucht in Gütersloh wird eingestellt. Das sieht ein Vergleich vor, den der Kreis Gütersloh mit der Betreiberin der Nerzfarm geschlossen hat. Diese klagt derzeit vor dem Verwaltungsgericht Minden gegen Auflagen des Kreises, die Käfiggrößen und -ausstattung den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
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Zudem klagt sie gegen eine vom Kreis vorgenommene Befristung der ihr erteilten Genehmigung. Die von ihr eingereichten Klagen führen dazu, dass die Auflagen nicht umgesetzt werden können und die Genehmigung weiter gültig ist.

"Da in den Verfahren grundlegende und bisher höchstrichterlich nicht entschiedene Rechtsfragen zu klären sind, haben wir uns dazu entschlossen, einen Vergleich abzuschließen", erklärt Dr. Bernhard Beneke, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Kreis Gütersloh. Er geht davon aus, dass der Kreis Gütersloh mit dieser Lösung das Beste aus der Situation gemacht hat: "Die Farm wird geschlossen und zieht auch nicht ins benachbarte Ausland." Das sei für den Tierschutz besser, als die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Nerzzucht. "Denn auch eine etwas verbesserte Haltungsumgebung erlaube den Nerzen noch lange nicht, ihre natürlichen Bedürfnisse angemessen auszuleben."

In der Natur eines Vergleichs liegt es, dass auch der Kreis Gütersloh eine Kröte schlucken muss: Die Nerzfarm wird ihren Betrieb Ende nächsten Jahres einstellen. "Mit dem Vergleich wird eine dauerhafte Lösung erreicht", zieht Thomas Kuhlbusch, Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung und Recht, Bilanz. "Bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits, der beide Seiten Zeit und Geld gekostet hätte, wären wir nicht schneller voran gekommen. Der Vergleich gibt beiden Seiten Rechtssicherheit, zumal die Betreiberin eine Sicherheit hinterlegt hat, die sie nur dann zurückbekommt, wenn sie den Betrieb schließt."