Nach der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Gütersloh ab dem 01.01.2008 die Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes nach dem Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - übernommen.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können nunmehr ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Gütersloh stellen.
[mehr]