Kosten der Unterkunft

Die Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete sowie Betriebs- und Heizkosten) sind ebenfalls Bestandteil des Arbeitslosengeldes II und werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen sind.

Die Beurteilung, welche Kosten im Einzelfall angemessen sind, richtet sich in erster Linie nach der Größe und Zusammensetzung Ihrer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft, der durchschnittlichen Höhe der Mieten in Ihrer Stadt oder Gemeinde und den Möglichkeiten günstige Wohnungen anmieten zu können.

Bewohnen Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen (z.B. angemessene Schuldzinsen, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzinsen, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen). Nicht dazu gehören grundsätzlich die Tilgungsraten für Kredite, mit denen letztlich Vermögen aufgebaut wird.

Was passiert bei unangemessenen Kosten?

Liegen Ihre tatsächlichen Unterkunftskosten über den angemessenen Kosten, werden sie zunächst übernommen, aber Sie sind zur Kostensenkung verpflichtet. [mehr]

Umzug

Sollte ein Umzug bei Ihnen notwendig sein, dann sollten Sie vor dem Abschluss des Mietvertrages bzw. dem Umzug einige Dinge beachten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. [mehr]

Betriebs- und Nebenkosten

Sie sind verpflichtet, Ihre jährlichen Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen umgehend nach Erhalt zur Prüfung beim Jobcenter Kreis Gütersloh vorzulegen.

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