Wir über uns

Entstehung

Der Kreis Gütersloh und die Agentur für Arbeit Bielefeld gründeten am 09.12.2004 die Arbeitsgemeinschaft GT aktiv GmbH - Arbeitsvermittlung in der Rechtsform einer GmbH. Zum 01.01.2005 nahm die GT aktiv GmbH - Arbeitsvermittlung ihre Arbeit auf und erfüllte die Aufgaben der Leistungsträger Agentur für Arbeit Bielefeld und Kreis Gütersloh nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

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Aufgaben

Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Gütersloh nach dem SGB II zuständig. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung, die allen Arbeitssuchenden zusteht, die erwerbsfähig sind und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Arbeitslosengeld II erhalten auch Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

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Örtlicher Beirat

Seit dem 01.01.2011 ist der örtliche Beirat in jeder gemeinsamen Einrichtung und in jeder Optionskommune verpflichtend im § 18 d SGB II vorgesehen. Die Beiräte haben die Aufgabe, die Jobcenter über die Auswahl und Gestaltung der Eingliede-rungsinstrumente und -maßnahmen vor Ort zu beraten.

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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Für das Ziel, gleiche Chancen von Frauen und Männern in der Arbeitsförderung zu erreichen, setzt sich die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Kreis Gütersloh ein.

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