Zwischenbericht: Ein Jahr Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Kreis Gütersloh
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Gütersloh
Da die gesetzlichen Regelungen aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe auslegungsbedürftig hinsichtlich der Anwendung im Einzelfall sind, haben die Abteilung Soziales und der Leistungsbereich der Leistungsbereich der Leistungsbereich des Jobcenters eine Richtlinie zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes entwickelt und zum 01.06.2011 in Kraft gesetzt. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) hat erstmals im September 2011 eine Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellt, die mit Anlagen über 120 Seiten umfasst. Noch heute konzentriert sich das Jobcenter Kreis Gütersloh darauf, innerhalb der gesetzlichen Regelungen praktikable und schnelle Lösungen zu finden, um das Verwaltungsverfahren weiterhin zu vereinfachen und zu verkürzen. Gleichzeitig wirkt das Jobcenter Kreis Gütersloh sowohl in der Abstimmung mit den kommunalen Trägern in der Region OWL als auch im Austausch mit dem MAIS NRW auf Möglichkeiten der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens hin.
Der Kreis Gütersloh und das Jobcenter GT aktiv Kreis Gütersloh entschieden bei Einführung des Gesetzes im April 2011, dass die Umsetzung für den Bereich der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen nach dem SGB II im Jobcenter erfolgen sollte. Für die übrigen Kinder und Jugendlichen blieb zunächst die Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh zuständig. Zum Jahreswechsel 2011/2012 und mit der Einrichtung des Jobcenters Kreis Gütersloh wurde die Bearbeitung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinderzuschlag-Empfänger, Wohngeldbezieher, SGB II- und SGB XII-Leistungsbezieher zusammengelegt. Seitdem ist ein Team im Jobcenter zentral für den gesamten Kreis Gütersloh für die Bearbeitung der Anträge zuständig.
In dem Jobcenter-Standort Kaiserstraße in Gütersloh sind aktuell 11 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für diese Aufgabe eingesetzt und in der Abteilung Materielle Hilfen dem Sachgebiet 5.4.5 zugeordnet. Informationen zur Antragstellung und die entsprechenden Unterlagen erhalten alle anspruchsberechtigten Personen in allen Standorten, Service- und Beratungsstellen des Jobcenters Kreis Gütersloh und auf der Internetseite des Kreises Gütersloh.
Antragstellungen im Kreis Gütersloh seit Anfang 2011
Im Kreis Gütersloh leben ca. 12.000 Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen können. Seit Anfang 2011 bis heute (Stand 19.04.2012) wurden im Kreis Gütersloh 22.307 Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gestellt. Diese Anträge wurden für 7.344 Kinder und Jugendliche aus 4.062 Familien(Bedarfsgemeinschaften) gestellt, was im Durchschnitt 3 Anträgen pro Kind entspricht.
Von diesen 22.307 Anträgen sind 3.724 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Neuanträge, die derzeit bearbeitet werden und Anträge, in denen erforderliche Unterlagen fehlen und angefordert wurden. Von den 18.583 bearbeiteten Anträgen wurden bereits 17.914 Anträge bewilligt, 669 Anträge wurden abgelehnt, da die Leistungsvoraussetzungen nicht vorlagen. Seit 2011 wurden für diese Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepakte insgesamt ca. 1,8 Millionen Euro zur Auszahlung gebracht.
Um die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen noch weiter zu steigern, haben die Ansprechpartner im Jobcenter die anspruchsberechtigten Familien mehrfach schriftlich über das Leistungsangebot informiert; Flyer und Informationsmaterial wird an Interessierte und an Träger der Leistungen zur Weitergabe an die Betroffenen ausgegeben. Ziel des Jobcenters Kreis Gütersloh in 2012 ist es, die Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen, den Trägern der Jugendhilfe und Vereinen und Verbänden vor Ort weiter auszubauen, um die Information der Anspruchsberechtigten zu forcieren und Modalitäten für eine zügige und möglichst einfache Abrechnung von Leistungen zu vereinbaren.
Schulsozialarbeit
Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Kreis Gütersloh und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, wird die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes etablierte Schulsozialarbeit durch die Städte und Gemeinden
durchgeführt. Die vom Bund zugewiesenen Mittel für die Schulsozialarbeit werden entsprechend der Zahl der Grundschüler/-innen an die Städte und Gemeinden weitergeleitet. Zwischen den verantwortlichen Fachleuten der Städte und Gemeinden und den Bereichen Schule und Bildungsberatung des Kreises sowie des Jobcenters findet ein durch den Kreis moderierter regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch statt.



