Seit 2005 sind das Widerspruchsverfahren und das Zustimmungsverfahren für Außenbereichsvorhaben in NRW ausgesetzt. Dadurch verbleiben nur noch die unmittelbare Fachaufsicht in Beschwerdefällen über die anderen Bauaufsichtsbehörden des Kreises, Geschäftsprüfungen und die Beteiligung bei Anfragen der Städte an das "Bauministerium".
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