dienen der städtebaulichen Ordnung des Gemeindegebietes. Neben den Plänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) gibt es unterschiedliche Verfahrens- und Sicherungsinstrumentarien.
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Ortskerne, aber auch gemeindliche Randbereiche sowie größere organische Siedlungsansätze im Außenbereich von einigem Gewicht sind häufig unverplant.
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Größere nicht überdachte Stellplatzanlagen (ab 100 qm) sowie Garagen sind baugenehmigungspflichtig. Dienen sie freigestellten Wohngebäuden, werden sie von der Freistellung mit erfasst.
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