Hier finden Sie die Änderung der Landesbauordnung NRW vom 22.12.2011: Genehmigungsfreiheit von Photovoltaikanlagen und Kleinwindkraftanlagen bis 10 m Höhe
Hier finden Sie die Änderung des Außenbereichserlasses vom 21.12.2011:
Redaktionelle Ergänzungen und Änderungen zwecks Anpassung an die aktuelle Rechtslage (Bezüglich regenerativer Energie in der BauGB-Novelle 2011).
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Die Bundesregierung hat am 09.02.2006 eine Ausnahmeregelung in der hierfür geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) für die Durchführung internationaler und nationaler Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung beschlossen.
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