Immissionsschutz
Einführung
Heute fühlen sich immer mehr Menschen durch Lärm und sonstige störende Umwelteinflüsse beeinträchtigt. Während für uns die Belastung am Arbeitsplatz sowie durch benachbarte Gewerbebetriebe grundsätzlich zurück gegangen ist, nimmt die Bedeutung von Freizeit- und Verkehrslärm stetig zu. Auch die Bedeutung von Geruchs- belästigungen sowie die durch Windräder hervorgerufenen Schattenwurfbelastungen steigen weiter an.
Je nach Blickwinkel und Ansatzpunkt unterscheidet man hierbei zwei Rechtsmaterien:
- Immissionsschutz
- Auswirkungen der am Entstehungsort vorzufindenen
Störpotenziale = "Emmissionen"
- Einwirkung dieser Emmissionen auf empfindliche
Standorte und Nutzungen = "Immissionen" - Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau
Immissionsschutz
-
Das Immissionsschutzrecht dient dem Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, dem Boden, dem Wasser, und der Luft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und ist ein wesentlicher Bestandteil des Umweltrechtes.
Dabei gliedert sich das Immissionsschutzrecht in die Teilaspekte
- Luftreinhaltung,
- Lärmschutz;
- Schutz vor Geruchsbelästigungen und
- Schutz vor Lichtimmissionen
- Schutz vor Erschütterungen
- und Schutz vor sonstigen Umwelteinwirkungen.
Maßgebliche Vorschrift für den Immissionsschutz ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (kurz BImSchG). Der im BImSchG geregelte "anlagenbezogene Immissionsschutz" enthält vor allem Vorschriften für industrielle und gewerbliche Anlagen aller Art. Da das BImSchG nicht alle Einzelfälle erfassen kann, werden in speziellen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften weitergehende Regelungen getroffen; bspw. werden Anforderungen an den Lärmschutz in der TA-Lärm und Snforderungen an die Luftreinhaltung in der TA-Luft näher geregelt. Um die sich daraus ergebenden Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher zu stellen, werden emittierende Gewerbebetriebe sowohl strengen Auflagen im Genehmigungsverfahren als auch Kontrollen während des Betriebsablaufes unterzogen.
Immissionsschutz beim Kreis Gütersloh
Zum 01.01.2008 hat der Kreis Gütersloh den anlagenbezogenen Immissionsschutz von der Landesverwaltung NRW übernommen. Bei der Bezirksregierung verbleiben nach dieser Aufgabentrennung nur die besonders umweltrelevanten Anlagen und Störfallanlagen als staatliche Kernaufgabe.
Unabhängig davon werden nach dem sogenannten Zaunprinzip behördliche Zuständigkeiten standortbezogen gebündelt, um für die Betreiber die Behördenansprache zu vereinfachen. Danach betreut die Bezirksregierung den gesamten Betrieb umweltrechtlich, wenn eine nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage auf dem Betriebsstandort in ihre Zuständigkeit fällt. Den Immissionsschutz in allen übrigen immissionsrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen und allen Betrieben, die nur nach Baurecht zu genehmigen sind, übernimmt der Kreis Gütersloh.
Nachfolgend werden Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Gütersloh im Sachgebiet 4.2.7 der Abteilung "Bauen, Wohnen, Immissionen" mit Ihren Aufgaben vorgestellt:
Abteilungsleitung: Bernhard Bußwinkel (05241/85-1923/Zi. 510)
Sachgebietsleitung: Frau Gruetzmacher (05241/85-1958/Zi. 523)
Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG:
Frau Gruetzmacher (05241/85-1958/Zi.550)
Frau Harbig (05241/85-1959/Zi.523)
Stellungnahmen zu Bebauungsplänen / FNP
Herr Roetmann (05241/85-1957/Zi. 524)
Frau Gruetzmacher (05241/85-1958/Zi. 550)
Stellungnahmen zu Baugesuchen, Stellungnahmen zu BImSchG-Anträgen,
Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben, Nachbarbeschwerden
über Lärm, Luftverunreinigungen, Gerüche, Licht, Erschütterungen u.ä.:
| Aufteilung nach Branchen | |
| (Tel.: 05241/85-..../Raum Nr.) | |
| Abfallwirtschaft | Herr Butkiewicz (1952/523) |
| Bau, Steine, Erden | Herr Schröer (1956/524) |
| Chemie | Herr Roetmann (1957/524) |
| Chemischreinigungen | Frau Lindert (1951/616) |
| Energiewirtschaft/Biogas | Herr Schröer (1956/524) |
| Gartenbau u.ä. | Herr Schnieders (1960/520), Frau Harbig (1959/523) |
| Glas, Keramik | Herr Schröer (1956/524) |
| Handel | Herr Schnieders (1960/520), Frau Harbig (1959/523) |
| Holz, Papier | Herr Roetmann (1957/524) |
| Kirchen, Kultur | Herr Roetmann (1957/524) |
| Kunststoffverarbeitung | Herr Roetmann (1957/524) |
| Landwirtschaft | Herr Schnieders (1960/520), Frau Harbig (1959/523) |
| Lebensmittelbetriebe | Frau Gruetzmacher (1958/550), Frau Lindert (1951/616) |
| Metallverarbeitung |
Herr Schnieders (1960/520), Herr Butkiewicz (1952/523) |
| Sportanlagen | Herr Schröer (1956/524) |
| Textilbetriebe | Frau Lindert (1951/616) |
| Tankstellen | Frau Lindert (1951/616) |
| Transportwesen | Herr Butkiewicz (1952/523) |
| Windkraftanlagen | Frau Lindert (1951/616) |
Das Vermittlungstelefon zur Weiterleitung von Beschwerden und ersten Kontakten betreut Edelgard Witt (1939/518).
Zuständig als Obere Umweltschutzbehörde ist Dezernat 53 der Bezirksregierung Detmold (ehemals Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL) unter der Nummer 05231/71-0 zu erreichen.
Die Behörden werden fachlich unterstützt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) , das dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft des Landes NRW (MKULNV) unmittelbar unterstellt ist.
Rechtsgrundlagen
Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
9. BImSchV - Verordnung über das Genehmigungsverfahren
18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung
Geruchsimmissionsrichtlinie 2008 (GIRL)
Nur für die Bauleitplanung / Straßenbaumaßnahmen:
16. BimSchV - Verkehrslärm
Anforderungen an Bauteile zum Schutz vor Außenlärm - DIN 4109
Durch Mindestanforderungen an den Hochbau werden bestimmte Grundqualitäten an die jeweiligen Gebäudebauteile zum Schutz von Außenlärm vorgeben. Dabei geht es insbesondere um den Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Schallübertragungen aus einem fremden Wohn- oder Arbeitsbereich.
Die DIN 4109 enthält konkrete Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung konkreter Bauteile und ordnet entsprechende Dämmwerte bestimmten Bauausführungen zu.
Weitere Infos im WWW:
- Gesetze und Regelwerke zum Umweltschutz in NRW
- Formulare für Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
- Umgebungslärmportal des Landes
- Zuständigkeiten
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz
- auftretende Immissionen
- Geruchsbelästigung
- Lärm: Publikationen auf Seiten des Umweltbundesamtes
- Begriffe zur Schallausbreitung
- Wie funktioniert die Schallausbreitung
- Lärm
- Grenzwerte
- Freizeitlärm
- Sportlärm
- Umgebungslärmprotal NRW
- Lärmminderungsplanung
- Geräte- und Maschinen-lärmschutzverordnung (32. BImSch)
- Emissionskataster
- Emissionskataster Erläuterung
- Elektrosmog
- Elektomagnetische Felder im Alltag
- Untersuchung elektromagnetischer Felder
- Störfallverordnung
- Mobilfunk Strahlung



