Aktuelles zur neuen Trinkwasserverordnung
Die Infektionsgefahr mit diesen Bakterien entsteht durch das Einatmen kleinster Tröpfchen in Anlagen wie Duschen oder anderen Einrichtungen, in denen es zur Vernebelung des Wassers kommt. Weil die Legionellen schwere, auch tödliche Lungenentzündungen hervorrufen können, führt der Gesetzgeber mit dieser neuen Trinkwasserverordnung die Untersuchungspflicht für Hauseigentümer vermieteter Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe ein.
Allerdings sind hiermit nicht die selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäuser mit ihren kleineren Anlagen zur Warmwasseraufbereitung gemeint.
Gewerbliche Betreiber und Vermieter müssen seit dem 01.11. ihre Trinkwassererwärmungsanlagen jährlich untersuchen lassen, wenn diese ein Speichervolumen von 400 Litern überschreiten und/oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Zirkulationsleitung und der Entnahmestelle größer als 3 Liter beträgt.



