Elterngeld, Elternzeit
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an den Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Familie und Sozialer Dienst, Wasserstr. 14a in 33378 Rheda-Wiedenbrück richten.
Ausführliche Informationen zum Thema Elterngeld, Elternzeit finden Sie auf der offiziellen Internetseite des Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen:
Weitere Infos zum Elterngeld und Elternzeit
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit” für Geburten bis zum 31.12.2012 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit” für Geburten ab dem 01.01.2013 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Häufige Fragen zum Elterngeld
- Häufige Fragen zur Elternzeit
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- AnsprechpartnerInnen Elterngeld
(PDF-Datei / 51,82 KB) - Antrag Elterngeld für Geburten bis zum 31.12.2012
(PDF-Datei / 0,68 MB) - Erklärung für Selbständige für Geburten bis zum 31.12.2012
(PDF-Datei / 550,85 KB) - Erläuterungen Elterngeldantrag für Geburten bis zum 31.12.2012
(PDF-Datei / 89,66 KB) - Antrag Elterngeld für Geburten ab dem 01.01.2013
(PDF-Datei / 1,09 MB) - Erklärung für Selbständige für Geburten ab dem 01.01.2013
(PDF-Datei / 585,22 KB) - Erläuterungen Elterngeldantrag für Geburten ab dem 01.01.2013
(PDF-Datei / 91,46 KB)



