Der Elternteil, in dessen Obhut ein minderjähriges Kind lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Jugendamt schriftlich eine Beistandschaft beantragen.
[mehr]
ist die Pflicht und das Recht, das Kind zu vertreten, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen (Personensorge) sowie für das Vermögen des Kindes zu sorgen (Vermögenssorge).
[mehr]
Wenn die Eltern mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, entfällt eine Unterhaltsregelung für das Kind, da dann kein Barunterhalt fällig wird.
[mehr]
Bekommt eine nicht verheiratete Frau ein Kind, so bedarf die Vaterschaft immer einer besonderen Feststellung, auch wenn die Mutter mit dem Kind und dem Vater zusammenlebt.
[mehr]
Das Jugendamt kann auch Pfleger oder Vormund für minderjährige Kinder werden. Die Notwendigkeit einer Vormundschaft oder Pflegschaft ergibt sich immer dann, wenn die leiblichen Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert sind.
Solche Gründe können sein:
[mehr]