Für Beratung, Information in unterschiedlichen familiären Problem- und Krisensituationen bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirkssozialdienstes (BSD) Kindern, Jugendlichen, Eltern und Alleinerziehenden ihre Hilfe an.
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Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn davon auszugehen ist, dass durch gewisse Umstände die positive und gesunde Entwicklung des Kindes akut oder langfristig beeinträchtigt bzw. gefährdet ist.
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Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS), als gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes, wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher (14-17 Jahre) oder ein He-ranwachsender (18-21 Jahre) eine Straftat begangen hat.
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