Kindertagespflege
Die Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater) hat den gesetzlichen Auftrag - ebenso wie eine Kindertageseinrichtung - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren. Dabei soll die Lebenssituation, das Alter und der Entwicklungsstand, die sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten sowie die ethnische Herkunft jedes einzelnen Kindes beachtet werden.
Die Tagespflege bietet Kindern eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie, eventuell mit den eigenen Kindern und dem Partner / der Partnerin der Tagespflegeperson. Insbesondere für Einzelkinder oder jüngere Kinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.
Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine überschaubare Auswahl an Spielpartnern.
Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienste erleben, sondern werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein.
Kindertagespflege ist eine flexible Betreuungsform und kann an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder orientiert gestaltet und somit an individuelle Betreuungsbedarfe angepasst werden.
Der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren bis 2013 soll nach Willen des Bundesgesetzgebers neben den Kindertageseinrichtungen auch in der Kindertagespflege erfolgen.
Als Vereinbarung zwischen den Eltern und der Betreuungsperson wird ein Betreuungsvertrag empfohlen.
Als Mindestinhalt sollte der Vertrag Regelungen über die Betreuungszeiten, die Höhe des Entgelts und die Betreuung im Krankheitsfall enthalten. Eine entsprechende Mustervereinbarung finden Sie unter "Downloads" auf der Internetseite der Rechtsanwältin Vierheller: http://www.tagespflege-vierheller.de
Ebenso finden Sie auf dieser Internetseite weitere nützliche Anlagen als Downloads, z.B. eine Vollmacht zur ärztlichen Behandlung in Notfällen.
Bei der Stadt Gütersloh erhalten Sie Muster für Betreuungsverträge bei Frau Glaser (Tel. 05241/822141) oder Frau Stitz (Tel. 05241/ 82-2443), bei der Stadt Verl ist Frau Wolff Ansprechpartnerin für Kindertagespflege (Tel. 05246/961-291) und bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück sind Frau Meyer zu Hörste (Tel.: 05242/963-591) und Frau Döinghaus (Tel.: 05242/963-593) zuständig.
oder
bei der Arbeitsgemeinschaft Tagesmütter
Bundesverband für Eltern Pflegeeltern und Tagesmütter e.V.
Postfach 1106
40636 Meerbusch.
Die Kreisverwaltung übernimmt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die Pflegegeldzahlung an die Tagespflegeperson und prüft gleichzeitig, in welcher Höhe die Eltern im Rahmen ihres Bruttojahreseinkommen einen Kostenbeitrag zu den Aufwendungen der Kindertagespflege zu leisten haben.
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, diesen Kostenbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Gütersloh den Erlass dieses Kostenbeitrages zu beantragen.
Die erforderlichen Antragsvordrucke hierfür sind im Anhang als PDF-Datei beigefügt. Auskünfte hierzu erteilt Herr Elkmann (Tel.: 0 52 41 / 85 24 33).
Wie wird man Tagesmutter / Tagesvater?
Um die Qualität der Betreuung in der Kindertagespflege zu gewährleisten, benötigt die Tagesmutter/der Tagesvater eine Pflegeerlaubnis, wenn sie/er Kinder mehr als 15 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von 3 Monaten hinaus gegen ein Entgelt in ihren eigenen oder in dritten geeigneten Räumen betreut.
Eine Pflegeerlaubnis wird vom zuständigen Jugendamt ausgestellt. In diesem Rahmen erfolgt eine Prüfung der Geeignetheit der Tagespflegeperson und der Rahmenbedingungen. Dazu muss die Tagespflegeperson u.a. an einem Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege (z.B. an einer Volkshochschule) einschl. Erste-Hilfe-Kurs am Kind teilnehmen, eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass sie frei von einschränkenden Erkrankungen ist, und polizeiliche Führungszeugnisse der erwachsenen Personen beibringen, die in dem Haushalt der Kinderbetreuung leben.
Kindertagespflege wird vom Gesetzgeber als eine selbständige Tätigkeit eingeordnet. Weitere Informationen zum Thema Selbständigkeit finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes in der Broschüre "Was bleibt?": www.der-paritaetische.de in der Rubrik "Veröffentlichungen".
Qualifizierungsangebote für Tagesmütter und -väter, oder solche, die es werden wollen, bieten z.B. die Volkshochschulen im Kreis und in der Stadt Gütersloh, die Kath. Familienbildungsstätte für Erwachsenen- und Familienbildung Bielefeld und die AWO Bielefeld mit Kursangeboten an.
Bei Interesse, Tagesmutter/-vater zu werden, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Ort zuständige Kindertagespflegevermittlungsstelle (s. Liste Vermittlungsstellen). Diese sind für die Beratung, Vermittlung und Werbung von Tagespflegepersonen im Kreis Gütersloh (per Autorisierung der Kreisverwaltung) zuständig. Dort können Sie weitere Details klären und die konkreten Schritte einleiten.
Zuständig für die Genehmigungen zur Kindertagespflege:
Sonja Hökenschnieder
Telefon 05241 - 85 2482
Weitere Infos im WWW:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- AnsprechpartnerInnen Kindertagespflege
(PDF-Datei / 53,43 KB) - Liste Vermittlungsstellen
(PDF-Datei / 44,68 KB) - Antrag für Tagesmütter/-väter
(PDF-Datei / 77,71 KB) - Antrag für Eltern
(PDF-Datei / 84,48 KB) - Neue Elternbeiträge in der Kindertagespflege - gültig ab dem 01.08.2011
(PDF-Datei / 38,54 KB) - Elternbeitragssatzung Kindertagespflege ab 01.08.2011
(PDF-Datei / 77,28 KB) - Info Kindertagespflege
(PDF-Datei / 52,56 KB) - Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages zur Kindertagespflege
(PDF-Datei / 57,53 KB) - Verdienstanfrage
(PDF-Datei / 41,22 KB)



