Ordnung
Hinter dem Abteilung Ordnung verbergen sich viele unterschiedlicher Aufgaben. An dieser Stelle finden Sie zahlreiche Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Auch in Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen die Rauchmelderpflicht in Wohnungen per Gesetz (Änderung der Landesbauordnung NRW) eingeführt! Ab dem 1. April 2013 müssen in neu gebauten Wohnungen zumindest Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In bestehenden Wohnungen haben die Eigentümer spätestens bis zum 31.12.2016 die Rauchwarnmelder zu installieren.