Fischerprüfung

Die nächste Fischerprüfung im Kreis Gütersloh findet ab dem 22.10.2012 statt.
Gemäß § 3 der Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) vom 26.11.1997 (GV. NW. 1998 S. 62) wird bekannt gegeben, dass beim Kreis Gütersloh als untere Fischereibehörde im Herbst 2012 die nächste Fischerprüfung abgenommen wird.

Prüfungsbewerber werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung bis spätestens zum 21.09.2012 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, 33324 Gütersloh, einzureichen. Antragsvordrucke sind im Raum 632 der Kreisverwaltung Gütersloh, Abteilung Ordnung, Herzebrocker Str. 140, 33324 Gütersloh, erhältlich. Sie können dort auch schriftlich oder telefonisch unter der Rufnummer (05241) 85-2221 angefordert werden. Des Weiteren können Antragsvordrucke als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung u.a. auch von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt werden.