Lebensmittel

Meldung von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (Dioxine, PCB) durch Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

Gemäß der Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung) vom 28. Dezember 2011 besteht die Verpflichtung zur Mitteilung von Untersuchungsergebnissen für die im Einzelnen in den Anlagen der Verordnung genannten Stoffe. Mitteilungspflichtig ist jeder Lebensmittelunternehmer und jeder Futtermittelunternehmer, dem entsprechende Untersuchungsergebnisse vorliegen. [mehr]

Lebensmittelhygiene in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung

Zusammenfassung des Referats: Anleitung zur praktischen Umsetzung der Lebensmittelhygiene => Maria Revermann [mehr]

Lebensmittelüberwachung: Ziele und Durchführung

Verhaltensempfehlung bei Beanstandungen oder Erkrankungen

Wo können Beschwerden vorgebracht werden? [mehr]

Information für Existenzgründer

Vor der Eröffnung eines Gewerbebetriebes, in dem leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden sollen, sind dem Kreis Gütersloh, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Goethestr. 12, 33330 Gütersloh, folgende Unterlagen vorzulegen:

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Verbraucherinformationen über Kosmetikartikel

Auf jedem kosmetischen Mittel müssen alle Bestandteile (Ingredients) angegeben werden. Die Auflistung erfolgt in der Reihenfolge der %-Gehalte. Je weiter oben ein Stoff aufgeführt ist, desto mehr ist von ihm im Produkt enthalten. Die Angabe der einzelnen Bestandteile muss nach einer internationalen Bezeichnung (= INCI) erfolgen und wird in allen Staaten der EU einheitlich verwendet. [mehr]

Betriebsüberprüfungen

Welche Betriebe unterliegen der Überwachung? [mehr]

Service von A-Z

Dienstleistungen des Sachgebiets Lebens-mittelüberwachung

Kontakt

Kontakt zum Sachgebiet Lebensmittelüberwachung