Grundsätzlich werden an alle beheizten und gekühlten Gebäude aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV) bauliche und anlagentechnische Anforderungen gestellt. Dies gilt nicht für Ställe, Gewächshäuser und nicht regelmäßig beheizte Gebäude.
Zum 1.1.2009 ist das "Bundesgesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich" (EEWärmeG) in Kraft getreten. Es schreibt bei neuen Gebäuden den anteiligen Einsatz von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs verpflichtend vor.
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