SchwerbehindertenausweisSymbol für eine Dienstleistung
Beschreibung
Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelten Sie als schwerbehindert und Sie haben dann Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können ihre Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung Gütersloh stellen.
In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und beim Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen sogenannte Merkzeichen zuerkannt.
Die Merkzeichen sind:
- G für erhebliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung oder Kraftzeugsteuerermäßigung)
- aG für außergewöhnliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- B für Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson
- RF für Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- H für Hilflosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
- Bl für Blindheit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- Gl für Gehörlosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung)
Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden usw. als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. In Deutschland haben Schwerbehinderte per Gesetz besondere Rechte vor allem auf die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
- evtl. vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen
Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (siehe Formulare/Links/Downloads).
Ein Antragsformular (PDF-Dokument) sowie den Link zum Online-Antrag finden Sie ebenfalls unter dem Registerblatt Formulare/Links/Downloads.
Anträge können Sie - wie bisher - auch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort stellen. Schwerbehindertenausweise werden dort auch verlängert.
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