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Wer muss wie lange in Isolation?

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Mit Corona infizierte Personen
Unabhängig vom Vorliegen einer Infektion mit einer Virusvariante haben sich alle mit dem Coronavirus infizierten Personen für einen Zeitraum von 5 Tagen abzusondern. Der Tag der Testvornahme wird bei der Berechnung der Isolierungsdauer nicht mitgerechnet.
Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich, sie endet nach Ablauf des 5. Tages. Hierfür ist kein negatives Testergebnis erforderlich.
Für Beschäftigte, die einer Testpflicht nach § 28b Abs. 1 IfSG oder § 4 Coronaschutzverordnung unterliegen (z.B. Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen), gilt mit Vorliegen des positiven Coronaschnelltests oder PCR-Tests ein berufliches Tätigkeitsverbot.
Das Tätigkeitsverbot endet, mit Vorliegen eines Tests mit negativem Ergebnis sowie eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis oder einem CT-Wert über 30. Ab dem 23.12.2022 ist auch ein beaufsichtigter Selbsttest im Rahmen der Beschäftigtentestung ausreichend, wenn das Ergebnis bescheinigt wird.
Die Testung wird in der Regel in der Einrichtung selbst oder in Teststellen, welche durch die Einrichtung im Sinne der Unternehmenstestung beauftragt worden sind, durchgeführt. Das Ergebnis – auch wegen möglicher Ansprüche nach § 56 IfSG – muss bescheinigt werden.
Die Testung zur Wiederaufnahme der Beschäftigung fällt nicht unter die kostenlose Bürgertestung gem. § 4a TestV und auch nicht unter die Bestätigungstestung nach § 4b TestV, kann aber im Wege der Selbstzahlertestung angeboten werden.
Ist das Ergebnis des Tests positiv und, soweit ein PCR-Test erfolgt ist, der CT-Wert unter oder gleich 30, darf ein erneuter Test zur Beendigung des Tätigkeitsverbotes frühestens nach 24 Stunden vorgenommen werden. Der Testnachweis ist der jeweils für den Betrieb beziehungsweise die Einrichtung verantwortlichen Person vorzulegen.
Ich wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Was passiert jetzt?

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Ich bin als infizierte Person in Isolation. Was muss ich beachten?
- Wohnung nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen.
- Auch innerhalb des Haushalts Abstand zueinander wahren und die AHA+L-Regeln beachten.
- Persönliches Umfeld um Unterstützung bitten, falls eingekauft oder der Hund Gassi geführt werden muss.
Sie haben noch Fragen?
Schauen Sie gerne in unsere FAQs oder kontaktieren die Corona-Hotline.

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Häufig gestellte Fragen
Corona-Hotline