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Wer muss wie lange in Quarantäne?

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Mit Corona infizierte Personen
Unabhängig vom Vorliegen einer Infektion mit einer Virusvariante haben sich alle mit dem Coronavirus infizierten Personen für einen Zeitraum von 10 Tagen, gerechnet ab dem erstmaligen Auftreten von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder der Vornahme der ersten Testung, abzusondern. Sofern zwischen dem Symptombeginn und der pos. Testung mehr als 48 Stunden liegen, berechnet sich die Quarantäne ab dem Testdatum.
Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist möglich, wenn die infizierte Person frühestens am 5. Tag nach dem Symptombeginn oder dem Testdatum einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test durchführen lässt. Die Quarantäne endet, sobald ein negatives Ergebnis vorliegt, frühestens jedoch nach Ablauf des 5. Tages. Dieses sollte einen Monat aufbewahrt werden.
Für infizierte Personen, die den Regelungen des §20a Infektionsschutzgesetz zur sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, gilt ab Beginn der Isolierung ein Tätigkeitsverbot. Zur vorzeitigen Aufhebung des Tätigkeitsverbots müssen die Kriterien zur vorzeitigen Beendigung der Isolierung erfüllt sein und 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen. Alternativ muss nach Ablauf der 10-tägigen Isolierungsdauer ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Eine Testung für die vorzeitige Beendigung kann bei Hausärztinnen und Hausärzten durchgeführt werden. Weitere Anlaufstellen für die Testung sind Rettungs- und Hilfsorganisationen, Apotheken sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte. Eine hilfreiche Übersicht finden Sie auf dem Dashboard Testzentren oder in der Übersichtsliste zu den Testzentren. Ein Selbsttest reicht nicht aus.
Ich wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Was passiert jetzt?

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Ich bin als infizierte Person in Quarantäne. Was muss ich beachten?
- Wohnung nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen.
- Auch innerhalb des Haushalts Abstand zueinander wahren und die AHA+L-Regeln beachten.
- Persönliches Umfeld um Unterstützung bitten, falls eingekauft oder der Hund Gassi geführt werden muss.
- Kontaktpersonen informieren.
Haushaltskontakte und andere Kontaktpersonen

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Kontaktpersonen wird empfohlen für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen oder zu Risikogruppen, zu vermeiden. Zudem sollten Kontaktpersonen, sofern möglich, im Homeoffice arbeiten. Darüber hinaus wird empfohlen für fünf Tage insgesamt Kontakte zu reduzieren, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidlichen Kontakten zu anderen Personen zu tragen und ein Selbstmonitoring auf eventuell auftretende Symptome durchzuführen.
Treten innerhalb von zehn Tagen nach dem Kontakt zur positiv getesteten Person Symptome auf, sind die Kontaktpersonen verpflichtet umgehend eine Testung durchzuführen.
In Einzelfällen ist es der zuständigen Behörde auch möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltskontakte eine Quarantäne anzuordnen.
Sie haben noch Fragen?
Schauen Sie gerne in unsere FAQs oder kontaktieren die Corona-Hotline.

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Häufig gestellte Fragen
Corona-Hotline