Geflügelpest in Verl

Dritter Ausbruch von Geflügelpest bestätigt

Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet. Restriktionszonen, die sich teilweise mit den bereits bestehenden überlappen, sind vorbereitet: Eine endgültige Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, steht noch aus. Nur mit dieser erneuten Bestätigung besteht die rechtliche Möglichkeit, eine amtliche Verfügung mit den angeordneten Maßnahmen im Amtsblatt zu veröffentlichen. Das CVUA hat inzwischen auch die eingeschickten Kadaver untersucht, sämtliche waren positiv. Für die Tötung des Bestandes reicht die Bestätigung des CVUA. Die Restriktionszonen um diesen neuerlichen Ausbruch werden weit in den Kreis Paderborn hineinragen. Den ersten Ausbruch im Kreis Gütersloh am vergangenen Wochenende betraf eine Haltung in Rietberg, Fall Nummer zwei war ein kleinerer Bestand ebenfalls in Verl. Welche Auflagen innerhalb der Sperrzonen gelten werden lässt sich in den bereits veröffentlichten Allgemeinverfügungen (Amtsblatt 788/790) nach den ersten beiden Ausbrüchen nachlesen. Sobald die neue Allgemeinverfügung erlassen werden kann, informiert der Kreis Gütersloh darüber umgehend.