116 117 oder 112? Für jeden Krankheits- und Notfall die richtige Nummer

Gütersloh, 15.02.2018. Samstagabend, 20 Uhr, knapp 39 Grad Fieber und ein starker Schnupfen – was tun, wenn die Arztpraxen schon zu haben? Viele Menschen, vor allem wenn sie alleine sind, rufen dann die 112 an und bitten um Hilfe. Doch damit stellen sie die Leitstelle und die Rettungskräfte vor Probleme. Der Notruf ist, wie der Name schon sagt, ausschließlich für akute, potenziell lebensbedrohliche Notfälle gedacht.

Für alle anderen, nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen ist der Notruf nicht gedacht. Doch auch dabei gibt es Hilfe: Die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Diese Nummer ist - wie auch der Notruf - bundesweit einheitlich und funktioniert mobil und vom Festnetz ohne Vorwahl.

Wer früher außerhalb der Öffnungszeiten einen Arzt brauchte, konnte sich in örtlichen Zeitungen, auf dem Anrufbeantworter des eigenen Hausarztes oder an den Apotheken informieren, welcher Hausarzt in der Umgebung Notdienst hat und diesen anrufen. Seit 2011 gibt es dafür das bundeseinheitliche System des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Statt direkt einen notdiensthabenden Hausarzt anzurufen, wählen Betroffene nun die 116 117. Damit landen sie bei einer regionalen Arztrufzentrale, die die Symptome abfragt und den Standort der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxis mitteilt oder den Besuch eines Hausarztes vermittelt. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten zuständig.

"Doch leider landen über die 112 immer noch viel zu viele Anrufe in der Leitstelle, die keine Notrufe sind", sagt Olaf Knop, Leiter der Kreisleitstelle Gütersloh. 22.346 Rettungseinsätze gab es im Kreis Gütersloh im vergangenen Jahr, ein Plus von 2,7 Prozent. Diesen Anstieg führen die Helfer auch auf die Anrufe in der Leistelle zurück, die über die Arztnotrufzentrale 116 117 abgewickelt werden sollten: "Wir sind im Zwiespalt: Einerseits bemühen wir uns, den Menschen die Scheu zu nehmen, die Notrufnummer 112 zu wählen. Andererseits kriegen wir auch viele Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die einfach einen Arzt brauchen."  Viele Leute seien sich einfach unsicher, ob ihre Symptome akut lebensbedrohlich sind oder nicht. Dazu würden viele auch die 116 117 gar nicht kennen und wären der Meinung, der hausärztliche Notdienst sei abgeschafft worden. "Hinzu kommen aber ebenfalls die Menschen, die es über die 116 117 versucht haben, denen aber die Wartezeit zu lang erscheint." Diese Personen würden einem dann schon einmal sagen, dass es ja beim Notruf schneller ginge und sie keine Lust zu warten hätten.

Diese 'falsche' Verwendung der 112 bereitet dem Rettungsdienst Probleme. Denn die Lapalienfälle haben in den vergangen Jahren stark zugenommen, sowohl im Kreis Gütersloh als auch bundesweit. "Es sind weniger die Anrufer, die die Leitungen blockieren - wir haben in der Regel immer ausreichend besetzte Telefone, sondern vielmehr die Rettungswagen, die dann bei einem echten Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen", erläutert Knop das Problem. "Wenn ein Rettungswagen zu einem Patienten mit starken, aber nicht lebensbedrohlichen Rückenschmerzen fährt, fehlt er unter Umständen bei einem Verkehrsunfall mit akut Verletzten."

Doch wann sollte man die 112 anrufen und wann ist der hausärztliche Notdienst unter der 116 117 zuständig? "Das ist im Grunde einfach: Wenn ein Zustand akut lebensbedrohlich erscheint, dann ist die 112 immer die richtige Wahl." Unbedingt bei Bewusstlosigkeit, Atemnot, starken Brustschmerzen, Krampfanfällen, Vergiftungen, starken Verbrennungen, Stromunfällen und unstillbaren Blutungen sowie bei jeder Art Unfall mit Verdacht auf schweren Verletzungen sollte sofort der Rettungsdienst alarmiert werden. Vor allem bei Kindern und älteren Personen sollte lieber einmal mehr der Rettungswagen gerufen werden als zu wenig.

"Husten, Schnupfen, Heiserkeit oder Brech-Durchfall bei Erwachsenen sind keine Fälle für den Notarzt, sondern für den Hausarzt beziehungsweise seinen Vertreter, den hausärztlichen Notdienst", erklärt Knop. Auch bei Schnittverletzungen, die zwar genäht werden müssen, aber nicht lebensbedrohlich sind, akuten Rücken- und Bauchschmerzen sowie hohem Fieber sind Betroffene beim ärztlichen Bereitschaftsdienst richtig.