Aktivitäten für alle Kinder zugänglich machen

Gütersloh, 10.08.2018. Sommer, Sonne, Ferien. Viel Freizeit, die irgendwie ausgefüllt werden will. Für viele Kinder steht daher eine Betreuung in der offenen Ganztagsschule oder die Teilnahme an Freizeiten und Sportcamps an. Ein hoher Kostenfaktor, der nicht von allen Familien getragen werden kann. Damit alle Kinder die Möglichkeit haben an den angebotenen Aktivitäten teilzunehmen, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket vom Jobcenter.

Miriam Grigoleit und Kerstin Hobick
Miriam Grigoleit, Sachgebietsleiterin im Jobcenter Kreis Gütersloh und Kerstin Hobick, Jobcenter stellen den Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket vor, der in allen Standorten des Jobcenters vorliegt. Foto: Kreis Gütersloh.

Betreuungen, Freizeiten und Sportcamps können als Teilhabeleistungen (mit)finanziert werden. "Für die Teilhabeleistungen besteht eine Begrenzung des Betrages auf 10 Euro im Monat, oder 120 Euro im Jahr. Dadurch kann der Monatsbeitrag im Sportverein, oder eben der Gesamtbetrag für eine Freizeit verwendet werden. Verschiedene Angebote können nebenein-ander wahrgenommen werden. Aber ist der Höchstbetrag einmal erreicht, dann findet eine weitere Aufstockung nicht mehr statt", erläutert Miriam Grigoleit, Sachgebietsleiterin im Jobcenter. Bisher eher unbekannt ist auch, "dass auch Ausflüge der offenen Ganztagsschule als Schulausflüge durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden können", erklärt Grigoleit.

Wenn dann die Schule wieder losgeht, heißt es: Das Material zum Schuljahresbeginn muss her. Schulranzen, Sportzeug, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial - vieles ist zu besorgen. In einigen Schulen stehen im Herbst Ausflüge und Klassenfahrten an. Auch hier greift das Paket des Jobcenters.

"Was möglich ist, wer Leistungen bekommen kann und wo bzw. wie ein Antrag zu stellen ist, steht im Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket, den der Kreis Gütersloh herausgegeben hat", erklärt Grigoleit. Im Flyer wird der Umfang der einzelnen Leistungen noch einmal genau dargestellt und aufgeführt, welche Unterlagen einzureichen sind. Der Flyer liegt in allen Standorten des Jobcenters beim Kreis Gütersloh und bei vielen Städten und Gemeinden aus. Im Internet steht das Faltblatt unter www.kreis-guetersloh.de/sh/jobcenter-BuT zum Download bereit.

 

Zum Thema: Das Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst die Förderung von eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Fahrten in Schulen, Kitas oder Tagespflege. Zudem können Zuschüsse zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kita oder Tagespflege, zur Nachhilfe, zum Schulbedarf oder für Schülerfahrtkosten beantragt werden. Außerdem für Mitgliedsbeiträge wie zum Beispiel in Vereinen, Musikschulen und Schwimmkursen. Der Kreis Gütersloh hat eine einheitliche Anlaufstelle eingerichtet. Hier können Familien aus dem Kreis Gütersloh die bereits Sozialleistungen beziehen (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII, Asylleistungen), Unterstützungsleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Für Fragen zu den Leistungen und der Antragstellung steht das Team des Jobcenters in der Kaiserstraße 5 in Gütersloh telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden Leistungen für 11.111 Kinder bewilligt und insgesamt 37.715 Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen beim Jobcenter gestellt. Abgelehnt beziehungsweise versagt wurden davon nur 2,9 Prozent. Die am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungen sind das Schulbedarfspaket und der Zuschuss zum Mittagessen. Letzterer macht insgesamt fast 50 Prozent aus. Die Bewilligungen des Schulbedarfspakets umfassen 28 Prozent. Erst mit großem Abstand folgen die Ausflüge und Klassenfahrten mit 10 Prozent und die Teilhabe mit 8 Prozent, die Lernförderung mit 5 Prozent und die Schülerbeförderung mit unter 1 Prozent.


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