Informationen der Ausländerbehörde zur Urlaubs- und Ferienzeit: Vor der Abreise Papiere und Einreisevorrausetzungen prüfen

Gütersloh, 16.07.2018. Viele ausländische Einwohner des Kreises nutzen die Ferienzeit, um Verwandte im Heimatland zu besuchen oder einfach nur Urlaub im Ausland zu machen. Für jeden ist klar, dass es nicht ganz ohne Planung geht. Hierzu gehört es vor allem sich über die Einreisevoraussetzungen des Ziellandes zu informieren und seine Reiseunterlagen auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

In der Vorfreude auf den wohlverdienten Urlaub denken viele jedoch zuerst an Flug und Hotel, danach auch gerne an das, was mitzunehmen ist.

Der Schreck ist dann entsprechend groß, wenn im letzten Moment festgestellt wird: Der Reisepass oder der Aufenthaltstitel ist nicht mehr gültig, oder verliert seine Gültigkeit während des geplanten Urlaubes. Da ist Hektik vorprogrammiert. Für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde, die dann häufig kontaktiert werden, ist dies nichts Neues. Doch auch wenn die Mitarbeiter bemüht sind zu helfen, so geht dies leider nicht in allen Fällen. Ist zum Beispiel der Heimatpass abgelaufen, so kann die Ausländerbehörde nicht einfach einen ausstellen. Hier liegt die Passhoheit bei dem Staat, dessen Staatsangehöriger man ist. Der richtige Ansprechpartner ist hier die eigene Botschaft.

Darüber hinaus muss jeder Reisende für sich klären, ob er für die Reise ins Urlaubsland ein Visum benötigt. Hier gibt die Botschaft des Ziellandes Auskunft. Ist hingegen der Aufenthaltstitel abgelaufen, gilt es zu bedenken, dass die Herstellungsdauer in der Urlaubszeit aufgrund der höheren Nachfrage länger dauern kann. Die elektronischen Aufenthaltstitel werden bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Die Ausländerbehörde hat keinen Einfluss auf den Produktionsprozess und kann diesen eben nicht beschleunigen.

Betroffene sollten sich zunächst einmal telefonisch mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können dann anhand der Schilderung des Problems einschätzen, ob und wie hier im Einzelfall geholfen werden kann und vergeben dann einen Termin. Telefonisch sind die Mitarbeiter/innen über den Service-Point unter Telefon 05241/85-2237 oder am Nachmittag (außer donnerstags) unter ihrer direkten Durchwahl erreichbar. Die Ansprechpartner und weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh im Service von A-Z unter dem Stichwort 'Aufenthaltserlaubnis'.