Geflügelpest

Bestand eines Entenmastbetriebs muss getötet werden

Nachdem die den Betrieb betreuende praktische Tierärztin den Verdacht der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gemeldet hatte, wurde der Bestand durch amtliche Tierärzte klinisch untersucht und Proben zur Untersuchung ins Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Ostwestfalen-Lippe Westfalen (CVUA-OWL) in Detmold eingesandt. Dies bestätige am Montag, 1. März, den Verdacht, der nun vom Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI) bestätigt werden muss. Das Kreis-Veterinäramt hat daraufhin umgehend das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz über den Verdacht auf Geflügelpest informiert. Es handelt sich um den ersten Ausbruch von Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb in dem Seuchenzug 2020/2021 in NRW.    

Sollte der Befund durch das FLI bestätigt werden, wird das Veterinäramt mittels einer Tierseuchenverfügung ein Sperrbezirk (mindestens drei Kilometer Durchmesser) und ein Beobachtungsgebiet (mindestens zehn Kilometer Durchmesser) rund um den betroffenen Betrieb einrichten. In diesen Bereichen gelten Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, die in der Verfügung genannt werden, zum Beispiel ein Verbringungsverbot für Geflügel – Geflügel darf innerhalb des Gebiets nicht transportiert werden.