Neue Arbeitsschutzregeln für Straßenbaustellen

Ohne ausreichende Sicherheitsabstände geht nichts

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat konkrete Richtlinien für die Arbeitssicherheit von Straßenbauarbeitern festgelegt. Durch die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände bleibt danach häufig zu wenig Fahrbahnbreite, um noch die Nutzung zumindest einer Fahrbahn in eine Fahrtrichtung zu ermöglichen. So müssen immer öfter während der Baumaßnahmen komplette Streckenabschnitte gesperrt werden – auch im Kreis Gütersloh.

Verschobene Leitbarken, ein minimaler Sicherheitsabstand und ein beengter Arbeitsbereich – vor Einführung der ASR hatten die Planer einen relativ großen Spielraum, um ihre Baustellen einzurichten. „Bei Straßenbauarbeiten passierten immer wieder Unfälle. Im Kreis Gütersloh wurde beispielsweise vor zwei Jahren ein Bauarbeiter von einem Auto angefahren“, erklärt Bernhard Riepe, Abteilung Straßenverkehr Kreis Gütersloh. Die neue Richtlinie gibt nun klare Vorgaben, die sowohl der Bauherr wie auch die beauftragte Firma einhalten müssen. Wird eine Fahrbahn saniert, brauchen die Bauarbeiter zusätzlich zu der Fahrbahnbreite einen Arbeitsbereich von 80 Zentimetern. Damit sie sich frei und sicher bewegen können, ohne dass der Verkehr sie behindert oder gar gefährdet, wird dazu ein Sicherheitsabstand hinzugefügt. Der errechnet sich unter Berücksichtigung der zulässigen Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Autos und muss mindestens 30 Zentimeter betragen. Die Leitbarken sperren diese Zone ab und benötigen nochmals einen Abstand von 40 Zentimetern. Der verbleibende Fahrstreifen muss jedoch eine Breite von mindestens 3 Metern aufweisen, beziehungsweise 2,75 Metern wenn eine Ampelschaltung den Verkehr regelt. „Damit die Straße auch während der Maßnahmen einstreifig geöffnet bleiben kann, muss sie mindestens 7,70m beziehungsweise acht Meter breit sein“, erklärt Henrik Egeler, Abteilungsleiter Tiefbau. Die genaue Breite hängt auch von dem eingesetzten Arbeitsgerät ab. Die Kreisstraßen sind in der Regel etwa sechs bis sieben Meter breit und können diese Vorgaben nicht erfüllen. In diesen Fällen muss dann der gesamte Streckenbereich gesperrt werden. „Wenn wir eine Straße voll sperren müssen, suchen wir möglichst ein Zeitfenster, in dem weniger Verkehr herrscht – beispielsweise in den Schulferien“, versichert Egeler.

Ob eine Straße voll gesperrt werden muss oder einstreifig befahren werden kann, prüfen die Experten im Einzelfall. Einige Streckenabschnitte mussten trotz ausreichender Fahrbahnbreite voll gesperrt werden, da sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an die Höchstgeschwindigkeiten gehalten haben und somit der für die Geschwindigkeit berechnete Sicherheitsraum nicht mehr ausreichend war. „Wenn es irgendwie geht, vermeiden wir Vollsperrungen. Doch wenn die zulässige Geschwindigkeit nicht eingehalten wird, haben wir keine andere Wahl. Denn dann ist die Sicherheit der Bauarbeiter gefährdet und das können wir nicht verantworten“, erläutert Riepe.

Durch die Umsetzung der ASR werden in Zukunft häufiger Straßen gesperrt werden müssen. Doch auch wenn die Maßnahmen zum Ärgernis für betroffene Verkehrsteilnehmer werden können, bringen sie eventuell auch Vorteile mit sich. Ohne Rücksichtnahme auf den weiterlaufenden Verkehr, können die Bauarbeiter nicht nur sicherer, sondern auch zügiger arbeiten. Die Asphaltfertiger etwa können zwei Fahrstreifen gleichzeitig asphaltieren statt wechselweise links und rechts eingesetzt zu werden. Auf diese Weise entsteht auch keine Mittelnaht, die nachher eine potenzielle Schwachstelle in der Fahrbahn darstellt.