Impfstelle am Osterwochenende geschlossen

Sonderaktion an Gründonnerstag

Alle Impfwilligen ab 12 Jahren können sich dann ihre Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung geben lassen. Auch Viertimpfungen sind für bestimmte Personengruppen möglich: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können sich die vierte Impfung drei Monate nach der dritten Impfung geben lassen, das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten. Dazu muss eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden. Das Formular steht im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle zum Download zur Verfügung. Ein vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, Impfwillige können auch spontan während der Öffnungszeiten vorbeikommen.

Mitbringen müssen sie auf jeden Fall ein Ausweisdokument, auf dem die Identität und Wohnadresse hinterlegt ist. Wenn möglich sollte auch die elektronische Gesundheitskarte mitgeführt werden. Bei einer Folgeimpfung ist der Impfpass zwingend erforderlich, nicht jedoch bei der Erstimpfung. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die sorgeberechtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Darüber hinaus muss dem Dokument zu entnehmen sein, dass der Minderjährige und der Erziehungsberechtigte zusammen gehören.

Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson und Novavax. Impflinge unter 30 Jahren sowie Schwangere und Stillende erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Über 30-Jährige bekommen in der Regel den Impfstoff von Moderna. Johnson&Johnson wird nicht an Frauen unter 40 Jahren verimpft. Novavax ist ab 18 Jahren freigegeben. Eine freie Impfstoffwahl gibt es nicht.