Kooperationsvereinbarung tritt in Kraft

Durch Nutria und Bisam verursachte Schäden sollen deutlich verringert werden

Betroffen sind der Aufwuchs vieler landwirtschaftlicher Kulturpflanzen wie Weizen oder Mais, aber auch artengeschützte Pflanzen wie der Rohrkolben. Auch die Teichmuscheln sind durch die zunehmende Population von Nutria und Bisam bedroht. In vielen landschaftsgeschützten Grün- und Weideflächen, von denen es im Kreis Gütersloh einige gibt, entsteht gerade in Gewässernähe durch die Bau- und Unterhöhlungsaktivitäten die Gefahr, dass sich Weidevieh durch Einbrechen in den nicht mehr standsicheren Untergrund mitunter schwer verletzen.

 

Vertreter der Kommunen, Fachbehörden des Kreises, der Landwirtschaft und der Kreisjägerschaft haben sich seit dem vergangenen Jahr deshalb intensiv mit der Frage befasst, wie die Bestände von Nutria und Bisam wirksam reguliert werden können. Gemeinsam erarbeiteten sie ein Konzept, das auch der europarechtlichen Verpflichtung Rechnung trägt, intensive Maßnahmen gegen die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu unternehmen.

Ergebnis der Prüfung ist eine Vereinbarung, die am 1. August in Kraft tritt und zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren gilt. Die Vereinbarung gilt in allen Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh und sieht vor, dass die Regulierung durch die Kommunen oder in Absprache mit diesen von den Wasser- und Bodenverbänden bestellten Fängern, von den Jagdausübungsberechtigten, den Jagdaufsehern sowie den Jagdhelfern durchgeführt wird. Es wird eine einheitliche Prämie für jeden im Kreisgebiet erlegten Nutria oder Bisam gezahlt.

Die Fänger und Jäger sind dabei strikt angehalten, konkrete Rahmenbedingungen des Tier-, Natur- und Artenschutzes sowie des Jagdrechtes zu beachten, zu denen der Kreis Gütersloh zwei Merkblätter für Fänger und Jäger erstellt hat. Die Merkblätter finden sich im Internet unter www.kreis-guetersloh.de (Ordnung/Jagd- und Fischereiwesen).

Schäden an einer Uferböschung verursacht durch Bautätigkeit von Nutria in Isselhorst (Gütersloh) am Krulsbach.  Foto: Andreas Westermeyer


Schäden an der Gerste im Aufwuchs in Herzebrock-Clarholz. Foto: Ralf Reckmeyer

 Zum Thema: Nutria und Bisam

Auf den ersten Blick ähneln Nutrias den Bibern, ihre Schwänze sind jedoch rund und nicht abgeflacht wie beim Biber. Nutrias stammen ursprünglich aus Südamerika, sie können über zehn Jahre alt werden und erreichen ein Körpergewicht von zirka neun Kilogramm. Die Tiere werden bis zu 70 Zentimeter lang, hinzu kommt eine Schwanzlänge von ungefähr 45 Zentimetern. Ihr Fell ist überwiegend rötlich-braun, am Bauch grau-braun. An den Hinterfüßen besitzen Nutrias Schwimmhäute, mit denen sie

sich gut im Wasser fortbewegen können. Die großen Nagezähne sind auffällig orange. Nutrias sind tag- und nachtaktiv und leben monogam entweder paarweise oder in Familienverbänden von 12 bis 15 Tieren zusammen. Der Bisam, ein Nager aus der Gruppe der Wühlmäuse, ist deutlich kleiner als die Nutria, er erreicht eine Körperlänge von 25 bis 35 Zentimetern und ein Gewicht von durchschnittlich knapp einem Kilogramm. Die Lebenserwartung beträgt etwa drei Jahre. Ursprünglich stammen die Tiere aus Nordamerika. Er wird auch häufig als Bisamratte bezeichnet, was zoologisch nicht korrekt ist. Der Bisam hat oberseits dunkel- bis kastanienbraunes Fell, welches an den Seiten heller wird und am Bauch in einen weiß-grauen Farbton übergeht. Neben einem gedrungenen, kompakten Körperbau zählt sein beschuppter, seitlich abgeplatteter Schwanz zu den hervorstechenden Merkmalen. Der Bisam schwimmt und taucht ausgezeichnet.