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Recyclinghof am Papelweg
Behörden genehmigen Betrieb
Ein intensiver Prüfprozess ist der Entscheidung vorausgegangen. Gegenüber dem früheren Betrieb der Firma Zimmermann Erdarbeiten wurden geringfügige Änderungen am Anlagenkonzept vorgenommen. Die Zusammensetzung der Abfälle wurde geändert: Zukünftig soll mehr Füllboden und weniger Bauschutt gelagert und verarbeitet werden. Die Position von baulichen Anlagen wie Schüttboxen und Regenrückhaltebecken wurde geändert. Daher wurden die Antragsunterlagen überarbeitet.
Zudem wurden aufgrund von Hinweisen des Verwaltungsgerichts Minden Gutachten überarbeitet und ergänzt. Während das Schallgutachten lediglich vervollständigt und an das aktuelle Anlagenkonzept angepasst wurde, wurden zusätzlich ein Gutachten zu den zu erwartenden Staubimmissionen sowie ein Bericht über Erschütterungsmessungen vorgelegt.
Am Genehmigungsverfahren waren die Immissionsschutzbehörde, die Wasserbehörde, die Abfallwirtschaftsbehörde und die Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh beteiligt, außerdem die Stadt Gütersloh als Bauaufsichtsbehörde und Trägerin der Planungshoheit, die Bezirksregierung Detmold als Arbeitsschutzbehörde und der Landesbetrieb Straßen NRW.
Diese Fachbehörden haben die Unterlagen geprüft, keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorhaben erhoben und Bedingungen, Auflagen und Hinweise für die Genehmigung formuliert.
Da die Voraussetzungen für eine Genehmigung somit erfüllt sind, ist nach Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zu erteilen. Sie wurde mit Bedingungen, Auflagen und Hinweisen zum Immissionsschutz, zum Baurecht, zum Arbeitsschutz, zum Wasserrecht, zum Abfallrecht und zum Straßenverkehrsrecht verbunden. Im Rahmen der Anlagenüberwachung wird der Kreis Gütersloh kontrollieren, ob die Bestimmungen der Genehmigung bei der Errichtung und beim Betrieb des Recyclinghofs eingehalten werden.