Allgemeinverfügung Geflügelpest

Stallpflicht für sämtliches Geflügel

Damit gehen die Kreisveterinäre – wie auch die in den Kreisen Paderborn, und Soest – auf Nummer sicher. Jetzt muss das Geflügel im gesamten Kreisgebiet im Stall bleiben. Die kreisweite Aufstallpflicht ist notwendig geworden, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden gefährlichen Geflügelpesterregers zu rechnen ist.

Dr. Simone Schöning, stellvertretende Abteilungsleiterin in der Veterinärbehörde des Kreises Gütersloh appelliert angesichts der Ausbrüche im den Nachbarkreis an alle Geflügelhalter, sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, sprich: „Wer dort nichts zu suchen hat, muss draußen bleiben. Zudem ist beim Betreten der Ställe Schutzkleidung anzulegen.“ Weiter betont die Veterinärin, Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, seien so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist. Zudem sollten Geflügelbesitzer ihre Tiere genau im Blick haben und Veränderungen wie etwa hohe Verluste bei den Tieren oder ein Absinken der Legeleistung durch ihren Tierarzt abklären lassen.

Näheres zu Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und eine kartografische Darstellung der Überwachungszone findet sich im Internet auf den Seiten des Kreises Gütersloh.

 

Das Amtsblatt ist einsehbar unter:,

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Formulare sind abrufbar unter:

www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest