Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren

Storck KG beantragt erhöhte Grundwasserentnahme

Derzeit bezieht die Firma Storck jährlich 450.000 Kubikmeter Grundwasser aus sechs bestehenden Altbrunnen auf den Grundstücken in Halle und Hesseln. Diese Fördermenge reicht jedoch nicht mehr aus, um den Eigenbedarf abzudecken. Daher beantragt die Firma nun eine Erhöhung des Entnahmerechts auf eine jährliche Gesamtfördermenge von 625.000 Kubikmeter. Bereits seit den 1980er Jahren fördert die Storck KG Grundwasser aus fünf Vertikalbrunnen zur Eigenversorgung. Aus diesen Altbrunnen darf sie laut einem Beschluss der Bezirksregierung Detmold aus dem Jahr 2015 jährlich 400.000 Kubikmeter Wasser beziehen. Hinzu kommt eine Bewilligung des Kreises Gütersloh zur Nutzung des Krötenbrunnens mit einer maximalen Jahresfördermenge von 150.000 Kubikmetern. Dabei legte die Bezirksregierung Detmold, als damals zuständige Behörde, jedoch fest, dass die Gesamtjahresfördermenge aus diesen sechs Altbrunnen nicht mehr als 450.000 Kubikmeter betragen darf, weil zu diesem Zeitpunkt kein höherer Entnahmebedarf bestand. Diese Deckelung soll nun aufgehoben werden, sodass die Kapazität von 550.000 Kubikmeter voll ausgeschöpft werden kann. Die zusätzlich benötigten 75.000 Kubikmeter sollen aus einem Neubrunnen entnommen werden, dessen Errichtung die Firma südlich der A33 beantragt hat.

Eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bereits für diesen Antrag durchgeführt worden. Im Ergebnis hat die Vorprüfung ergeben, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Für die Aufhebung der Deckelung wurde zudem ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gestellt. Die Zustimmung hierzu wird im Laufe der nächsten Woche erteilt. Diese erfolgt unter der Maßgabe, dass alle bis zur Entscheidung durch das Unternehmen gegebenenfalls verursachten Schäden zu ersetzen sind und, falls dem Antrag nicht stattgegeben wird, der frühere Zustand wieder herzustellen ist.

Die Antragsunterlagen liegen ab dem 22. März für die Dauer von einem Monat öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können die Dokumente im Rathaus der Stadt Halle (Westf.) sowie im Kreishaus Gütersloh einsehen. Sie sind außerdem online auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt abrufbar. Jeder, der seine Belange durch dieses Vorhaben berührt sieht, kann vom Beginn der Dokumentenauslegung bis spätestens zwei Wochen nach dem Ablauf der Frist, also bis zum 5. Mai 2021, Einwände gegen die Planung erheben. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Abteilung Tiefbau des Kreises Gütersloh oder bei der Stadt Halle (Westf.) einzureichen.