Bundestagswahl im Kreis Gütersloh

Zwischenstand zur Wahlbeteiligung am Sonntag

Schon bei vergangenen Wahlen hatte das Ministerium zu diesem Zweck auf die Gütersloher Kreisverwaltung zurückgegriffen. Um die Wahlbeteiligung festzustellen, müssen sämtliche Wahllokale im Kreisgebiet um 12 Uhr und 16 Uhr zu den vorgenannten Uhrzeiten die Zahl der Wähler ermitteln und weitermelden. Ferner werden auch die eingegangenen Wahlbriefe aus der Briefwahl mitgezählt – natürlich ungeöffnet, denn die darin enthaltenen Stimmzettel dürfen, wie die in den Wahllokalen, erst ab 18 Uhr ausgezählt werden.