Jobcenter Kreis Gütersloh

Kinderfreizeitbonus wird automatisch ausgezahlt

Kinder ohne Anspruch auf SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld) können den Kinderfreizeitbonus nicht vom Jobcenter Kreis Gütersloh, sondern von der zuständigen Familienkasse erhalten. Das trifft auf die Kinder zu, für die Eltern Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten. Dort ist gegebenenfalls ein Antrag zu stellen. Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden sich auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh www.kreis-guetersloh.de.