TRINKWASSER & UMWELT

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Serviceportal Kreis Gütersloh 

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Hinweise zur Vereinbarkeit von Trinkwasserhygiene mit Energie- und Wassersparmaßnahmen

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Trinkwasserverordnung

Die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)" in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBI. I S. 459) wurde zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBI. I S. 4343) geändert und ist seit dem 25.09.2021 in Kraft.

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Grenzwerte für Blei im Trinkwasser 

Erhöhte Konzentrationen von Blei im Trinkwasser können die Gesundheit chronisch schädigen und beispielsweise zu Störungen der Blutbildung, des Nervensystems und der Nierenfunktion führen.

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Fragen zur Umwelthygiene?

Wenn Sie Fragen haben zu Schadstoffbelastungen im Innenraum/Wohnungen oder zu allgemeinen umwelthygienischen Fragestellungen (z.B. Ozon, Elektro-Smog, Lärm etc.) beraten wir Sie gern.

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Trinkwasserberatung / Ansprechpartner

Die Abteilung Gesundheit ist für die Trinkwasserüberwachung zuständig. 

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Brunnen / Brunnenbesichtigung

Trinkwasserversorgungsanlagen / Hausbrunnen werden regelmäßig und anlassbezogen besichtigt.

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Wasseraufbereitungsanlagen für Hausbrunnen

Der Einbau einer Aufbereitungsanlage in eine Wasserversorgungsanlage ist anzeigepflichtig.

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Trinkwasser-Tipps für den Verbraucher

Zwar wird der größte Teil der Haushalte im Kreis Gütersloh über das öffentliche Trinkwassernetz mit Trinkwasser versorgt, aber viele Haushalte nutzen noch das Wasser ihres Hausbrunnens für Trinkwasserzwecke. 

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Nitrat als Hauptbelastungsstoff des Grund- und Trinkwassers

Bei etwa 6 % der Hausbrunnen im Kreis Gütersloh liegt der Nitratgehalt über dem Grenzwert von 50 mg/l der Trinkwasserverordnung.

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Beratung zu Problemen rund ums Schwimmbad

Schwimmbeckenwasser muss gemäß Infektionsschutzgesetz so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird.

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