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Wichtig für Haus- und Wohnungseigentümer: Grenzwerte für Blei im Trinkwasser gesenkt
Erhöhte Konzentrationen von Blei im Trinkwasser können die Gesundheit chronisch schädigen und beispielsweise zu Störungen der Blutbildung, des Nervensystems und der Nierenfunktion führen.

Deshalb hat der Gesetzgeber in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001, in Kraft getreten am 14.12.2012) ab 01.12.2013 den Grenzwert für Blei auf 10 Mikrogramm pro Liter gesenkt. Mit Bleirohren in der Hausinstallation ist dieser neue Grenzwert nicht mehr einzuhalten.
Insbesondere in Häusern, die vor 1973 gebaut wurden, wurden Bleileitungen verlegt, nach 1973 war dies verboten. Allerdings können in älteren Gebäuden die Verbindungsmuffen aus Blei sein.
Wie können Sie Bleirohre erkennen?
Offen liegende Bleirohre sind leicht zu erkennen: Silbergrau sind sie häufig in geschwungenen Linien verlegt mit ineinander gesteckten Rohrenden. Blei ist ein weicher Werkstoff, der sich auch leicht einritzen lässt. Wenn man auf ihn klopft, entsteht ein dumpfer Ton. Unter Putz verlegte Bleirohre sind nur dort identifizierbar, wo sie aus der Wand treten, zum Beispiel an der Wasseruhr. Genauere Auskünfte erhalten sie durch eine Analyse Ihres Trinkwassers bei einem akkreditierten Labor. Auch ihre örtlichen Wasserversorger helfen gerne weiter. Sollten noch Bleirohre in der Hausinstallation vorhanden sein, müssen die alten Leitungen zum Schutz der Gesundheit der Hausbewohnerinnen und -bewohner ausgetauscht bzw. stillgelegt und durch neue aus Kunststoff, Edelstahl oder Kupfer ersetzt werden.
Was können Sie grundsätzlich tun, um erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser zwischenzeitlich zu verringern?
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, vor allem nach längerer Stagnation, Trinkwasser solange laufen zu lassen, bis es kühl aus der Leitung fließt. Möglicherweise erhöhte Konzentrationen an Schwermetallen werden so erfolgreich gesenkt.
Weitere Informationen gibt es hier: