Eigenanteil für Lernmittel

Jobcenter entlastet hilfebedürftige Familien zusätzlich!

Waldlandschaft

Das Jobcenter übernimmt ab sofort neben der Schulpauschale den gesetzlich festgelegten Eigenanteil für Schulbücher und Lernmittel, wenn die Familien keine anderweitigen Möglichkeiten haben, den Eigenanteil finanziert zu bekommen, d.h. ansonsten den Eigenanteil aus eigenen Mitteln tragen müssen.

Wenn der Betrag in Ihrem Fall übernommen werden soll, nutzen Sie bitten den Antrag auf Übernahme des Eigenanteil für Lernmittel, den Sie über Ihre Schule erhalten oder auf unseren Seiten downloaden können. Anschließend rReichen Sie ihn ausgefüllt beim Jobcenter ein.

Zu den Hintergründen:

Mit Erlass vom 05.09.2019 hat die Fachaufsichtsbehörde der kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen, die Jobcenter mitgeteilt, dass der regelmäßigen Eigenanteil für Lernmittel (§ 96 SchulG) grundsätzlich über den Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II übernommen werden kann. Ursächlich sind die Urteile des Bundessozialgerichts vom 08.05.2019 (B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R), mit denen das Gericht entschieden hat, dass die Kosten für Schulbücher von den Jobcentern als Härtefallmehrbedarf zu übernehmen sind, wenn Schülerinnen und Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.

Download Antrag