Aufgaben

Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Gütersloh nach dem SGB II zuständig. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung, die allen Arbeitssuchenden zusteht, die erwerbsfähig sind und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Arbeitslosengeld II erhalten auch Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Im Jobcenter Kreis Gütersloh kümmern sich 256 Mitarbeiter um rund 13.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Aufgeteilt ist der Fachbereich 5 in vier Abteilungen: Steuerung (5.1), Arbeit (5.2), Arbeit + Ausbildung (5.3) und Materielle Hilfen (5.4).

Ziel und Aufgabe des Jobcenters Kreis Gütersloh ist es, arbeitslose Menschen bei der Aufnahme und der Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit individuell zu unterstützen. Das umfassende Dienstleistungsangebot des Jobcenters erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:

  • Unterstützung bei der Aufnahme oder Sicherung einer Erwerbstätigkeit,
  • Individuelle Beratung und umfassende Unterstützung durch den zuständigen Arbeitsberater oder Ausbildungscoach, 
  • Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit,
  • Arbeits- und Ausbildungsvermittlung,
  • Berufliche Qualifizierung,
  • Unterstützung durch flankierende Hilfen (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung),
  • Sicherung des Lebensunterhalts durch finanzielle Hilfen.

 

Der UnternehmensService des Jobcenters Kreis Gütersloh unterstützt regionale Betriebe und Unternehmen bei der Mitarbeitersuche. Durch den intensiven und persönlichen Kontakt zu den Bewerbern ermöglicht der UnternehmensService eine optimale, nachhaltige Stellenbesetzung.