Organisation

Seit dem 01.01.2012 nimmt der Kreis Gütersloh als zugelassener kommunaler Träger gemäß § 6 a SGB II die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende eigenverantwortlich wahr. Im Rahmen der Optionsentscheidung des Kreises Gütersloh wurde das Jobcenter Kreis Gütersloh als Fachbereich 5 (jetzt: Dezernat 5) in die Verwaltungsorganisation des Kreises Gütersloh integriert.

Der Kreis Gütersloh und die Agentur für Arbeit Bielefeld gründeten am 09.12.2004 die Arbeitsgemeinschaft GT aktiv GmbH - Arbeitsvermittlung in der Rechtsform einer GmbH. Zum 01.01.2005 nahm die GT aktiv GmbH - Arbeitsvermittlung ihre Arbeit auf und erfüllte die Aufgaben der Leistungsträger Agentur für Arbeit Bielefeld und Kreis Gütersloh nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 wurden die Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis spätestens zum 31.12.2010 gefordert. Die gesetzliche Neuregelung des § 44 SGB II hat die weitere Zusammenarbeit von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in einer Mischverwaltung ermöglicht. Zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende können die Kreise und kreisfreien Städte zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit sogenannte gemeinsame Einrichtungen mit dem verbindlichen Namen Jobcenter bilden.

Am 01.01.2011 hat das jobcenter GT aktiv Kreis Gütersloh die Arbeitsgemeinschaft GT aktiv GmbH - Arbeitsvermittlung im Wege der Rechtsnachfolge abgelöst. Vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 bildeten der Kreis Gütersloh und die Agentur für Arbeit Bielefeld das jobcenter GT aktiv Kreis Gütersloh als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44 b SGB II.


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