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Wichtige Informationen zum Coronavirus

Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist, so wie sämtliche Dienststellen der Kreisverwaltung Gütersloh, seit dem 19. März 2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Pressemitteilung
Informationen zur Erreichbarkeit
Um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden, sind die Kontakte zu allen Dienststellen des Jobcenters Kreis Gütersloh auf das zwingend Nötige zu beschränken. Melden Sie sich bitte telefonisch bei den jeweiligen Ansprechpartnern, bevor Sie sich auf den Weg ins Jobcenter machen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bereits vereinbarte Termine werden abgesagt.
- Schicken Sie Ihre Unterlagen per Post oder nutzen Sie die Hausbriefkästen.
- Nutzen Sie die Email-Anschrift Ihres Sachbearbeiters für Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge und das Einreichen von Unterlagen.
- Nutzen Sie unsere Homepage, um uns eine E-Mail zu schreiben.
- Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Bitte beachten sie folgenden Hinweis
Ein Zugang zu unseren Dienstgebäuden ist ab sofort nur noch möglich nach Vorlage eines
- gültigen Impfzertifikats oder
- eines Nachweises über einen Schnelltest (Bürgertestung) mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Stunden oder
- über einen PCR-Test mit einer Gültigkeitsdauer von 48 Stunden oder
- einem Genesenennachweis (Zeitpunkt der Infektion mit dem Coronavirus vor mindestens 28 Tagen, sowie vor maximal sechs Monaten)
Bitte halten Sie die entsprechenden Dokumente bereit.
Aktuelle Informationen des Jobcenters
- zur Erreichbarkeit,
- zum Sozialschutz-Paket (erleichterter Zugang zur sozialen Sicherung),
- für Arbeitgeber (geförderte Beschäftigungsverhältnisse) und
- für Träger von Maßnahmen
finden Sie hier: Aktuelle Informationen zu Einschränkungen durch das Corona-Virus
Sollten Sie erstmalig Kontakt mit uns aufnehmen wollen bzw. wenn Sie noch keine Ansprechperson im Jobcenter haben, wenden Sie sich bitte an folgende Hotline-Nummern:
Anliegen | Kontakt | Wohnort |
Zentrale | 05241 - 85 4300 | Kreis Gütersloh |
Geldleistungen | 05241 - 85 4832 | Für Halle/Westf., Werther, Borgholzhausen, Versmold und Steinhagen |
05241 - 85 4409 oder 05241 - 85 4402 | Für Gütersloh, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl und Harsewinkel | |
05241 - 85 4911 | Für Rheda-Wiedenbrück, Herzebrock-Clarholz, Rietberg,Langenberg | |
Bildung und Teilhabe | 05241 - 85 4469 | Kreis Gütersloh |
Anliegen | Kontakt | |
Arbeit/Jobs | 05241 - 85 4801 | Halle/Westf. |
05241 - 85 4349 | Gütersloh | |
05241 - 85 4350 | Gütersloh | |
05241 - 85 4523 | Rheda-Wiedenbrück |
Das Sozialschutz-Paket
Hinweise für Arbeitgeber
Hinweise für Träger von Maßnahmen
WAS TUN BEI VERLUST VON ARBEIT WEGEN CORONA?
CO NALEŽY ZROBIC W PRZYPADKU UTRATY PRACY Z POWODU KORONAWIRUSA?
CE ESTE FÃCUT ÎN CAZ DE PIERDERE A LOCULUI DE MANCA DIN CAUZA CORONAVIRUSULUI?
WHAT TO DO IN CASE OF LOOSING YOUR JOB CAUSED BY CORONAVIRUS?