Jobcenter Kreis Gütersloh
Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Gütersloh nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung, die allen Arbeitssuchenden zusteht, die erwerbsfähig sind und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben.
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