Migration und Sprachförderung
Die berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten hat weiterhin und zunehmend nicht nur große gesellschaftspolitische, sondern auch arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Unter den Rahmenbedingungen und Anforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs gilt es, die Potentiale von Migrantinnen und Migranten festzustellen, zu nutzen und zu fördern.

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG)

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG)
Seit dem 01. Juli 2016 gibt es das bundesweite Angebot an berufsbezogener Deutschsprachförderung (DeuFöV). Die berufsbezogene Sprachförderung baut unmittelbar auf den Integrationskurs auf. Sie setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen. Grundsätzlich wird zwischen Basismodulen und Spezialmodulen unterschieden.
Basismodule mit je 400 Unterrichtseinheiten (UE):
- Erweiterung des Sprachniveaus von B1 auf B2
- Erweiterung des Sprachniveaus von B2 auf C1
- Erweiterung des Sprachniveaus von C1 auf C2
Die Module können aufeinander aufbauend besucht werden.
Neben den Basismodulen gibt es Spezialmodule. Diese können das Ziel des Sprachniveaus B1 oder geringer, oder aber auch einen Berufsbezug haben. Zusätzlich gibt es zur/m Dozenten/in eine pädagogische Begleitung.
Jedes Modul (Basismodul/Spezialmodul) kann bei nicht bestandener Prüfung einmalig mit 300 UE wiederholt werden.
Einen Zugang zu den berufsbezogenen Deutschsprachkursen erhalten Sie über einen Berechtigungsschein. Sprechen Sie hierzu Ihren Berater/in im Jobcenter an.
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Wer im Ausland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat und dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten möchte, sollte sich informieren, ob eine Anerkennung des Abschlusses notwendig und möglich ist. Eine Anerkennungsberatung ist grundsätzlich kostenlos. In der Beratung erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anerkennungsantrag erfüllt sein müssen und welche Nachweise Sie an welcher Stelle einreichen müssen.
Das Jobcenter bietet in regelmäßigen Abständen Termin zur Anerkennungsberatung an. Die Beratungen finden im Jobcenter statt und werden von der IHK und von MOZAIK gGmbH für interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote durchgeführt. Sprechen Sie Ihren Berater/in im Jobcenter an, wenn sie an einem Termin teilnehmen möchten.
Das bundesweite Netzwerk "Integration für Qualifizierung (IQ)" hat für die Anerkennungsberatung für ausländische Bildungsabschlüsse bundesweit Erstanlaufstellen organisiert, um die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu verbessern.
Für den Kreis Gütersloh sind die Erstanlaufstellen in Bielefeld zuständig. Hier können Sie ebenfalls an einer kostenlosen Anerkennungsberatung teilnehme
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle:
MOZAIK gemeinnützige Gesellschaft für interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote mbH
Herforder Straße 46, 33602 Bielefeld
Ansprechpartner: Cemalettin Özer
Tel. 0521 3297090; oezer@mozaik.de
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld
Ansprechpartner: Gabriele Braun
Tel. 0521 5608515; gabriele.braun@hwk-owl.de
Weitere Informationen zum Netzwerk IQ sowie Tipps und Adressen, an denen Sie sich weiter informieren können, finden Sie unter folgendem Link: