Sanktion


Als SGB II Leistungsempfänger sind Sie verpflichtet, alles dafür zu tun, Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Deshalb haben Sie Pflichten, wie z. B. Termine wahrzunehmen, Maßnahmen zu besuchen und Eigenbemühungen um Arbeit vorzunehmen. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, liegt eine Pflichtverletzung vor, die zur Minderung Ihrer Leistung führt.

Bei Meldeversäumnissen, d. h., Sie haben einen Termin beim Jobcenter nicht wahrgenommen, werden Ihre Leistungen für 3 Monate um 10 % gekürzt.

Bei Pflichtverletzungen anderer Art,  z. B. Sie brechen eine Maßnahme ab, erscheinen unentschuldigt nicht bei Ihrer Arbeitsstelle, werden Ihre Leistungen für 3 Monate um 30 % gekürzt. Sie erhalten vor jeder Sanktion eine Anhörung. Ihnen wird damit die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Sachverhalt zu äußern und ggf. wichtige Gründe für Ihr Verhalten darzulegen.