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ÜBER UNS
Organisation
Seit dem 01.01.2012 nimmt der Kreis Gütersloh als zugelassener kommunaler Träger gemäß § 6 a SGB II die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende eigenverantwortlich wahr. Im Rahmen der Optionsentscheidung des Kreises Gütersloh wurde das Jobcenter Kreis Gütersloh als Dezernat 5 in die Verwaltungsorganisation des Kreises Gütersloh integriert.
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Aufgaben
Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Gütersloh nach dem SGB II zuständig. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung, die allen Arbeitssuchenden zusteht, die erwerbsfähig sind und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Arbeitslosengeld II erhalten auch Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
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Örtlicher Beirat
Seit dem 01.01.2011 ist der örtliche Beirat in jeder gemeinsamen Einrichtung und in jeder Optionskommune verpflichtend im § 18 d SGB II vorgesehen. Die Beiräte haben die Aufgabe, die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen vor Ort zu beraten.
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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Für das Ziel, gleiche Chancen von Frauen und Männern in der Arbeitsförderung zu erreichen, setzt sich die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Kreis Gütersloh ein.
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