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Coronaschutzverordnung angepasst – Aktuelle Coronaschutzverordnung vom
29. September 2022 (in der ab dem 30. November 2022 gültigen Fassung, gültig bis zunächst 31. Dezember 2022)
Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse konsequent um. Die Coronaschutzverordnung des Landes wurde entsprechend angepasst.