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Fragen, die sich jeder Volljährige stellen sollte
Die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh bietet Ihnen kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten.
Ein Schwerpunkt unserer Aufgaben ist zudem die Unterstützung der Amtsgerichte bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren.
Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.
Die Betreuungsstelle ist dabei maßgeblich an den Entscheidungen der Gerichte beteiligt.
An wen wendet sich das Beratungsangebot der Betreuungsstelle?
Wir informieren und beraten
- Menschen, denen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt worden ist
- Angehörige
- ehrenamtliche Betreuer
- interessierte Bürger
- stationäre Einrichtungen
Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es?
Durch eine Vorsorgevollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle eigener Hilfsbedürftigkeit regeln sollen.
Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung entfallen.
Voraussetzung:
- der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig
- der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet
- zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem besteht ein Vertrauensverhältnis
Der Bevollmächtigte kann nur vom Vollmachtgeber kontrolliert werden!
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden!
In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Fall dokumentieren, dass die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich werden sollte.
In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlungen dokumentieren.
Dies ist insbesondere für Situationen von Bedeutung, in denen Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ihren Willen zu äußern.
Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie bei Ihrer Betreuungsstelle und den ortsansässigen Betreuungsvereinen.
Weitere Infos im WWW:
- Betreuungsrecht - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Betreuung,Vorsorgevollmacht,Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Justitz des Landes NRW
- Betreuungsanregung für das Betreuungsgericht
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Vorlage Betreuungsverfügung
(PDF-Datei / 440,75 KB) - Formular zur Mitteilung an die Betreuungsbehörde (§ 10 VBVG)
(DOC-Datei / 49,5 KB) - Vordruck Innenverhältnis
(PDF-Datei / 34,13 KB) - Vordruck Vollmacht
(PDF-Datei / 187,14 KB) - Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter-Bayerisches Justizministerium
(PDF-Datei / 379,19 KB)