Förderung / Zuschuss zur Kopfbaumpflege

Der Kreis Gütersloh wird die Pflege von Kopfweiden 2024 wiederum finanziell fördern. Privatpersonen können dafür bei der Kreisverwaltung Gütersloh einen Antrag auf Bezuschussung von Pflegemaßnahmen stellen.

Kopfweiden vor dem Schnitt

Warum fördert der Kreis Gütersloh die Kopfbaumpflege?

Kopfweiden erfüllen wichtige ökologische Funktionen, sie sind kulturhistorisch bedeutsam und prägen in Teilen des Kreisgebietes das Landschaftsbild. So bieten die Höhlungen Nistmöglichkeiten für Steinkauz, Hohltaube, Gartenrotschwanz und Grauschnäpper, ferner sind die Kopfweiden Lebensraum zahlreicher Insektenarten.

In der Vergangenheit wurde das anfallende Schnittgut vielfältig verwendet, z.B. als Flechtmaterial für Körbe und als Flechtzaun, dann als Stiel für Forken und zuletzt als Brennholz. Heutzutage wird die Pflege der Kopfweiden oftmals vernachlässigt, so dass die Bäume auseinander brechen und als Lebensraum darauf angewiesener Arten verloren gehen.



Wie kann ich einen Antrag stellen?

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (Unterschrift des Antragstellers/ der Antragstellerin und des Eigentümers/ der Eigentümerin) reichen Sie beim Kreis Gütersloh, Abteilung Umwelt, 33324 Gütersloh, ein.

Das Antragsformular ist am Ende der Seite als Download zu finden. Dazu übersenden Sie gerne Fotos der Kopfweiden vor dem Schnitt. Sowie einen Lageplan /Karte auf der der Standort der Kopfweiden gekennzeichnet ist.


Wer kann mir bei der Antragstellung helfen? Wer ist mein Ansprechpartner?

Herr Ritzenhoff
Telefon: 05241 85-2765
L.Ritzenhoff@kreis-guetersloh.de

Herr Venker-Metarp
Telefon: 05248 1084 / Handy: 0151 26974549
hof-venker@t-online.de                                                                                    


Was habe ich zu beachten, wenn ich eine Förderung erhalten möchte?

  • Einreichen des Antrages: Der Antrag wird ab Ende 2023 entgegengenommen sollte bis zum 28.02.2024 beim Kreis Gütersloh, Abteilung Umwelt, 33324 Gütersloh, vorliegen.
  • Schriftliche Zusage: Der Zuschuss wird durch den Kreis Gütersloh schriftlich zugesagt. Erst dann kann mit den Arbeiten begonnen werden.
  • Zeitraum der Durchführung: Nach der schriftlichen Zusage! Und nur in der Zeit vom 01.10.2024 – 28.02.2025.
  • Ihre Bestätigung: Nach Abschluss der Arbeiten ist sofort telefonisch oder per E-Mail der Kreis Gütersloh (Kontaktdaten unter Ansprechpartner) zu informieren.
  • Schnittgut: Sobald es die Witterung zulässt und die Fläche befahrbar ist, ist das Schnittgut aus dem Umfeld der Kopfweide zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu verwerten.                 
  • Fotos: Um die Förderung bei der EU abrufen zu können, benötigt der Kreis Gütersloh Fotos der Kopfweiden vor und nach dem Schnitt.  Wenn Sie Fotos per E-Mail zur Verfügung stellen können, vereinfacht dies unsere Arbeit wesentlich. Ist das nicht möglich, können wir in Absprache mit Ihnen die Fotos erstellen.


Geschnittene Kopfweiden

Fördervoraussetzungen:

  •  Es muss für mindestens 3 Kopfweiden eine Förderung beantragt werden.
  •  Die letzte Förderung liegt mehr als 7 Jahre zurück.
  •  Die Kopfweide hat bis zum Ansatz des Kopfes eine Mindesthöhe von 1,60 m.
  •  Es besteht keine gesetzliche oder sonstige Verpflichtung zur Pflege der Bäume.
  •  Die Bäume sind freistehend ohne seitlichen Bewuchs.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Höhe der Bezuschussung bemisst sich nach der Größe und der Zugänglichkeit der Bäume und kann bis zu 45 € betragen. Es stehen nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung des Kopfweidenschnittes durch den Kreis Gütersloh erfolgt in nicht festgelegten Zeitabschnitten und nicht regelmäßig z. B. jährlich.

Die Kopfweiden sind in den nächsten 7 Jahren (Zweckbindungsfrist) weiterhin im Sinne des Naturschutzes zu erhalten.


Weitere Informationen zum Herunterladen: