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Mitgliederversammlung blickt nach hinten und nach vorne
Neue Ideen und Fördertöpfe bahnen sich an
Bei der Mitgliederversammlung am 28.03.2019 in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Gütersloh wurde zunächst auf das vergangene Jahr zurückgeschaut, der geschäftsführende Vorstand entlastet und Vereinsformalien wie die Wahl von Frau Stegt (Geschäftsführerin von „Der Paritätische NRW. Kreisgruppen Gütersloh“) in den erweiterten Vorstand vorgenommen.

Boris Zerwann, © Zerbor - Fotolia
Auch informierte die LAG GT8- Geschäftsstelle über die am 13.12.18 in Kraft getretene VITAL.NRW-Richtlinienänderung.
Durch diese Richtlinienänderung gibt es Vereinfachungen für bewilligte VITAL-Projekte ab 2019:
Und zwar gilt beispielsweise beim „Auszahlungsverfahren“ das „Zwei-Monats-Prinzip“. Das heißt, dass Projektträger einen Auszahlungsantrag mit einer bestimmten Summe stellen. Sie erhalten die beantragte Summe und haben zwei Monate Zeit, die Mittel auszugeben und dies zu belegen. Das hat den Vorteil, dass vor allem kleinere Vereine „entlastet“ werden und nicht mehr mit höheren Projektkosten in Vorleistung gehen müssen.
Ab sofort sind „Maßnahmen zur Strukturentwicklung ländlicher Räume“ weiterer Förderbestandteil der Richtlinie. Die Bagatellgrenze für Maßnahmen in nicht kommunaler Trägerschaft wurde runtergesetzt auf 1.000 €. Und die Kumulierbarkeit von VITAL.NRW-Mitteln mit nationalen Förderprogrammen ist nun auch möglich.
Über den Fördertopf „Regionalbudget“ diskutieren die Mitglieder sehr rege. Dabei handelt es sich um zusätzliche Mittel vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen, die allen LAGs in NRW angeboten werden. Spricht sich die LAG GT8 für diese zusätzlichen Fördermittel aus, so können Kleinstprojekte mit lokalem Bezug in der Förderkulisse der VITAL-Region GT8 ab Sommer/Herbst bezuschusst werden. Die LAG kann das so genannte Regionalbudget (Mittel in Höhe von 200.000 €) beantragen und an einzelne Untermaßnahmenträger für deren Maßnahmen bis 20.000 € (Förderung: 16.000 €) bei einer Förderquote von max. 80 % bewilligen. Hierdurch sollen Kleinprojekte von natürlichen und juristischen Personen einfach und unbürokratisch durchführbar sein.
Der aktuelle Sachstand und die aktuelle Projektmittelplanung standen ebenfalls auf der Agenda sowie die Vorstellung neuer Projektideen.

So stellte Michael Burke das Projekt von der Holzmanufaktur Harsewinkel e.V. vor. Dabei geht es um die Verzahnung von Schule, Ausbildung und Handwerk. Konkret bedeutet es, dass Grundschüler und Jugendliche durch professionelle Betreuung und Anleitung Kompetenzen in der Holzverarbeitung sowie eine Berufsorientierung erhalten sollen. Außerdem sollen junge Menschen mit Behinderung eine erfolgreiche Ausbildung als Fachpraktiker für Holzverarbeitung absolvieren können, indem sie das erste Ausbildungsjahr in der Holzmanufaktur absolvieren und dann in den Handwerksbetrieb wechseln.