LAG GT8-Mitglieder beschließen die Beantragung des Regionalbudgets


Am 6.6 fand neben der erweiterten Vorstandssitzung die außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Sitzung wurde aufgrund des so genannten Regionalbudgets anberaumt.

Waldlandschaft
Voraussichtlich ab September 2019 stellt die LAG GT8 Regionalbudget-Mittel in Höhe von 100.000 € bereit.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet allen Lokalen Aktionsgruppen das so genannte Regionalbudget von 2019 bis 2021 an. Hintergrund ist der GAK-Sonderrahmenplan des Bundes, durch den das Land NRW weitere Mittel für die Förderung des ländlichen Raums von 2019 bis 2021 erhält.

Übers Regionalbudget bekommen die Lokalen Aktionsgruppen der LEADER- und VITAL-Regionen in ganz NRW die Möglichkeit, Kleinprojekte zur Aufwertung des ländlichen Raumes finanziell zu unterstützen. Gefördert wird ein jährliches Budget von max. 200.000 € mit einem Fördersatz von 90 %. Bei den Fördermitteln in Höhe von max. 180.000 € handelt es sich um rein nationale Mittel.

Die LAG kann das Regionalbudget beantragen und an einzelne Untermaßnahmenträger für deren Investitionsmaßnahmen bis 20.000 € (Förderung: 16.000 €) bei einer Förderquote von max. 80 % weiterleiten. Hierdurch sollen Kleinprojekte von natürlichen und juristischen Personen einfach und unbürokratisch durchführbar sein.

Die Mitglieder der LAG GT8 haben die Beantragung des Regionalbudgets im Förderzeitraum von 2019 - 2021 beschlossen. Aufgrund des Beschlusses hat die Geschäftsstelle der LAG GT8 einen entsprechenden Antrag im Juli bei der Bezirksregierung eingereicht.